Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 131

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (1093/A und 1950/NR sowie 5994/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird, bringen.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages und teile mit, daß der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, den Antrag zu stellen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

16.49

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat mehrfach angekündigt, daß es im Bereich der Presseförderung zu einer Neuordnung und zu einer grundsätzlichen Änderung kommen wird.

Die heute vorliegende Novelle scheint das Ergebnis dieser großen Ankündigung zu sein. Meine Damen und Herren! Wenn es das ist, dann ist es symptomatisch für diese Regierung und legt Zeugnis dafür, was "große" Reformen beinhalten: lediglich zwei halbe Seiten beziehungsweise die Änderung von zwei Paragraphen, und zwar § 7 und § 11. Wenn das die gesamte Presseförderungsreform ist, dann ist es, so glaube ich, sehr traurig um diese Reform bestellt.

Meine Damen und Herren! In der vorliegenden Bundesgesetz-Novelle werden zwei Bereiche verändert. Der Zeitraum für die Bewertung des Umfanges des Anzeigenteiles wird künftighin von einem Jahr auf fünf Jahre ausgedehnt. Das stellt vorweg schon eine Problem dar, denn es wird hoffentlich morgen und vor allem in Zukunft auch neue Medien geben, wie aber werden diese den Anzeigennachweis von fünf Jahren erbringen, wenn sie noch nicht so lange auf dem Markt sind. Andererseits ist es eine klare Absage an jene Medien, die von sich aus den Inserate-Markt bisher tüchtig bewirtschaftet und bearbeitet haben.

Ich hätte mir viel eher vorstellen können, daß man die Presseförderung generell abschafft, da unter diesem Titel – und vor allem von den Regierungsparteien – meist ein Mißbrauch betrieben wird, und zwar in der Form, daß die Regierung versucht, über die Presseförderung die Berichterstattung zu beeinflussen, Abhängigkeiten von Medien zu schaffen und sich letztlich damit auch die Gunst der Medien zu erkaufen.

Meine Damen und Herren! Eine Abschaffung der Presseförderung und gleichzeitig eine Zurücknahme beziehungsweise eine Abschaffung der Anzeigensteuer würde mehr Markt im Me


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite