Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 157

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Denn: Die Bahn – und das wissen Sie sehr genau, Herr Verkehrsminister – ist selber im Begriff, ein großer Frächter, ein großer Spediteur, aber ein solcher auf der Straße, zu werden. Die ganze Logistik dieses Unternehmens kulminiert zum Beispiel im Fall Niederösterreich in der Überlegung, daß im großen und ganzen nur fünf Knotenpunkte von der Bahn angefahren werden und daß ein Mödlinger, der meint, per Bahn Expreßgut zugestellt zu bekommen, dieses per Bahn, per Schiene nach Wiener Neustadt geliefert bekommt und von dort mit dem LKW nach Mödling überstellt bekommt.

Die Zuwächse, mit denen die Bahn immer zu argumentieren versucht, gibt es in der Regel nur dort – auch nach einem Jahrzehnt der Reformen und der Bemühungen –, wo die Bahn selbst als Frächter auf der Straße auftritt. Letztendlich geht es ja auch um eine gewisse Produktwahrheit: daß man nicht immer nur davon reden kann, daß die Schiene beworben, aber die Straße benützt wird.

Ich fordere Sie daher auf, Herr Verkehrsminister, in Zukunft konstruktive Verkehrspolitik statt Frächterdiskriminierung zu machen. Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, daß bei der Bahn Wirtschaftlichkeitsdenken und Kostenbewußtsein sowie verantwortungsbewußter Umgang mit Steuermitteln einkehren.

Ich möchte noch einmal daran erinnern und an Sie appellieren, daß Sie nicht einem Propagandaministerium vorstehen, wie man manchmal den Eindruck hat, sondern einem Verkehrsministerium. Genau in diesem Sinne geben wir schweren Herzens, aber doch dieser vorliegenden Gesetzesmaterie die Zustimmung – in der Erwartung, daß es in Zukunft auch besser werden möge! (Beifall bei der ÖVP.)

18.40

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Eduard Mainoni. Ich erteile ihm das Wort.

18.40

Bundesrat Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade die Vorlage des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes ist eine Gesetzesmaterie, die mir sehr am Herzen liegt, da ich selbst Pilot bin. Ich hatte Gott sei Dank selbst noch nie einen Flugunfall, mußte jedoch einige Freunde durch Flugunfälle verlieren.

Dieses Gesetz ist deshalb so wichtig, weil uns jede Untersuchung eines Flugunfalles die Chance gibt, in Zukunft weitere Flugunfälle zu vermeiden. Die Luftfahrt ist eben eine Form der Fortbewegung, die um vieles gefährlicher ist als der andere Verkehr und bei der man um vieles genauer und präziser agieren muß als beim Verkehr auf der Erde.

Es ist vor allem positiv, daß es sich bei diesem Gesetz um keine Anlaßgesetzgebung handelt, das heißt, daß erst ein Unfall hat passieren müssen, damit man draufgekommen ist, daß es möglicherweise durch die Kompetenz in einer Hand zu Schwierigkeiten kommt. Dieses Gesetz ist eine vorausschauende Maßnahme des Gesetzgebers. Insbesondere wichtig ist die Trennung – mein Kollege Neuner hat schon darauf hingewiesen – der nationalen Luftfahrtbehörde, die die Lufttüchtigkeit, die Zulassung, den Flugbetrieb und so weiter prüft, und der Flugunfall-Kommission, weil es im Extremfall dazu kommen kann, daß gerade jene Behörde, die für Lufttüchtigkeit, Zulassung und so weiter zuständig ist, einen Flugunfall zu untersuchen hat, der möglicherweise auf Fahrlässigkeit derselben Behörde beruht. Deshalb ist diese Trennung sehr wichtig.

Noch ein sehr wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Umstand, daß auch bereits schwere Störungen untersucht werden. Auch das ist eine Chance, Flugunfälle in Zukunft zu vermeiden, indem schwere Störungen wie zum Beispiel Beinahezusammenstöße untersucht werden. Die meisten Flugunfälle sind nur auf Fahrlässigkeit zurückzuführen. Da gibt es keinen Vorsatz, sondern es ist wirklich Fahrlässigkeit die Ursache dafür. Die Luftfahrt ist, wie ich bereits erwähnt habe, eine doch sehr komplexe und nicht ungefährliche Sache. Deshalb ist die Präventivmaßnahme, schwere Störungen zu untersuchen, sehr sinnvoll. Daß die Ausstellung eines


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