Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 52

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft. Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht beziehungsweise für die Stellung des Antrages und vor allen Dingen für den Hinweis auf Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

10.57

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Bundesrates wurde des Weingesetz verhandelt. Es ist unverständlich, warum nicht wie im Nationalratsplenum das AMA-Gesetz gleich mitbehandelt wurde. Den Grund dafür kann ich mir schon vorstellen: Weil sich diese demokratische Regierung nicht ganz einig darüber war, wie dem Großhandel und dem Großauslieferer klargemacht werden kann, daß auch die Tankwagenweine AMA-gebührenpflichtig sind.

Nun, die ÖVP hat sich da doch durchgesetzt, weil sie ja doch den kleinen Weinbauern vor Ungleichbehandlung schützen wollte. Schließlich sind wir ja in einem Wahljahr. Hätte man heute nicht verhandelt, meine Damen und Herren, hätte man diese Gesetzgebung hinausgezögert, dann wäre die Ungleichbehandlung perfekt gewesen. Die Exportgroßhändler wären AMA-gebührenfrei, die Tankwagenzüge würden ohne AMA-Gebühren hinausgehen, und der kleine, redliche Kleinbauer hätte nicht nur pro Hektar, sondern auch pro Hektoliter bezahlt. Dieser muß dies immer noch tun, aber mit diesem Gesetz wird wenigstens ein kleiner Teil einer Ungleichbehandlung entschärft.

Aber auch auf die Gefahr hin, daß meine Worte wieder Anlaß zu Polemik von der Ministerbank sein könnten wie das letzte Mal, muß ich trotzdem sagen: Es ist unglaublich, daß mit einem sogenannten Gütesiegel solch eine Mißwirtschaft betrieben wird. Masse statt Klasse. Es ist tragisch, daß in dieser Gesetzvorlage eines Landwirtschaftsministers, eines Bauernsohnes, noch dazu eines Landsmannes von mir, das Qualitätssiegel, auf das gerade die Regierung so stolz ist, so verscherbelt wird.

Es gibt einen berühmten österreichischen Sommelier, der im Ausland tätig ist. Können Sie sich vorstellen, wie er diesen Weinlandwein dann verkauft, wie er ihn präsentiert? Woher kommt der Wein?, wird man ihn fragen, und er wird antworten: Das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ein bißchen von Niederösterreich, ein bißchen vom Burgenland, aber eines kann ich Ihnen sagen – da zitiere ich Nationalratsabgeordneten Schwarzböck –: "... aus zwei oder mehreren Weinbaugebieten als niederösterreichischer oder burgenländischer Wein auf den Markt gebracht werden kann, um die entsprechenden Mengen zu haben, ohne daß wir die regionalspezifische Bezeichnung dort, wo sie weiterhin gewollt wird, aufweichen."

Wie können Sie mir da sagen, daß der Feinkostladen Österreich noch geschützt wird (Beifall bei den Freiheitlichen) , wenn wir so weitermachen, wenn wir nichts anderes wollen als nur Masse, wie es da geschrieben steht: Es wird sichergestellt, auch in Zukunft zu gewährleisten, daß sich die Österreicher oder auch die Ausländer den österreichischen Wein nicht nur zu allen Zeiten leisten können, sondern daß er auch in ausreichender Menge vorhanden ist.

Meine Damen und Herren! Es ist doch immer so, daß ein besonderes Produkt nur jenes ist, von dem man auch einmal sagt: Das ist aus! Das war nur in einer gewissen Menge vorhanden. Ich denke da zum Beispiel an meine Speisekarten. Wenn wir ein besonders gutes Produkt haben,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite