Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 53

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und es wird um ein Uhr Mittag gesagt, daß es aus ist, und das geht ein paar Tage hintereinander so, weil es eben reißend weggeht, dann spricht sich das doch herum, dann wird der Absatz immer größer. Das würde von selbst gehen, und die Qualität unseres österreichischen Weines würde nicht so diskriminiert werden, wie es jetzt mit diesem Gesetz geschieht, meine Damen und Herren! – Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Wenn ich mir vorstelle, daß ein kleiner Weinbauer jetzt nicht mehr imstande sein darf, auf seinem Etikett deutlich sichtbar seinen Namen zu präsentieren, daß er ihn nicht mehr oder nur ganz klein draufschreiben kann, denn darin steht, daß bei einem Landwein die Bezeichnung der kleinen geographischen Einheit, der Gemeinde oder der Personen auf der Etikettierung nur halb so groß sein darf, dann, meine Damen und Herren, ist das, was wir da machen, schon eine kommunistische Art, aber doch bitte keine demokratische österreichische Art. Das ist wirklich abzulehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir damit den Feinkostladen Österreich und dieses sogenannte Qualitätssiegel AMA so schützen, wie es sein soll.

Ich möchte Ihnen wirklich ans Herz legen, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Wir verscherbeln das ins Ausland, wir geben Masse statt Klasse den Vorrang, und ich glaube, das ist der österreichischen Weinbauern und auch der anderen Bauern nicht würdig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

11.03

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die uns heute vorliegenden Änderungen des Agrarmarkt-Austria-Gesetzes betreffen im grundsätzlichen den Bereich Wein und sind mit der letzten Sitzung, in der das Weingesetz beschlossen worden ist, zusammenhängend.

Mit dem AMA-Gesetz werden der AMA Aufgaben übertragen, die von ihr als Bundesbehörde ausgeführt werden. Grundsätzlich werden von den Landwirten die Aktivitäten der AMA als positiv gesehen.

Die Hauptaufgaben der AMA sind die Abwicklung der gesamten Anträge und auch das Marketing und die Werbung für die landwirtschaftlichen Produkte im In- und Ausland. Dieser Bereich ist absolut positiv zu bewerten. Ohne entsprechendes Marketing sind die Produkte auf dem heutigen Markt einfach nicht mehr unterzubringen. Für den einzelnen Landwirt wären die Kosten für Marketing und Werbung mit Sicherheit nicht erschwinglich, der AMA-Beitrag, der durchschnittlich 1 600 S pro Hof ausmacht, ist jedoch sicherlich leistbar.

Ganz wichtig sind die Kontrollen und die Überprüfungen, die durchgeführt werden müssen – die EU verlangt das –, und in den letzten Tagen, meine Damen und Herren, wurde auch wieder vermehrt über das Gütesiegel diskutiert. Neben dem AMA-Gütesiegel gibt es noch weitere Kennzeichnungen, die allerdings nichts über die tatsächliche Herkunft des Produktes aussagen. Und genau dort, so glaube ich, liegen auch die Probleme.

Mit klugen Marketingstrategien wird dem Kunden ein österreichisches Qualitätsprodukt signalisiert, das sehr oft keines ist. Da zeichnen sich vor allem die großen Handelsketten aus, die aufgrund ihrer Markt- und Trendforschung sofort erkannt haben, wie bessere Spannen zu erreichen sind. Um Qualität vorzutäuschen wird ein Scheingütesiegel verwendet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo Austria draufsteht, soll aber auch eine rein österreichische Qualität drinnen sein und nicht nur die Wertschöpfung als Gradmesser dienen. Gerade im sensiblen Bereich der Nahrungsmittel ist es für den Konsumenten wichtig, daß er sich auf das, was ihm angezeigt wird, auch verlassen kann. Die AMA ist mit ihrem Marken


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