Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 62

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Meine Damen und Herren! In Österreich gibt es nach den vorliegenden Grundwasserberichten an die 6 000 Quadratkilometer kontaminierter Flächen, die es in den nächsten Jahren zu sanieren gilt. Das Problem liegt dabei eindeutig in der Greifbarkeit der Verursacher, sodaß letztendlich die gesamten Sanierungskosten zu Lasten des Steuerzahlers gehen werden.

Mir ist auch klar, daß diese großflächigen Sanierungen nicht von heute auf morgen geschehen können und daß dies alles Zeit braucht. Allerdings verstehe ich nicht, daß es seit 1996 ausgewiesene Sanierungsgebiete gibt und sich dort trotzdem keine Verminderung der Nitrat- und Pestizidwerte ergeben hat. Das heißt meiner Ansicht nach, daß anscheinend alles so weitergeht wie bisher.

Meine Damen und Herren! Es kann nicht so sein, daß am Anfang der Kette wie bisher weitergearbeitet wird – damit meine ich auch die Landwirtschaft – und daß am Ende – dort, wo der Konsument steht – entsprechend teure Maßnahmen zu setzen sind, damit das Trinkwasser wieder ein Trinkwasser ist, wie es die Richtlinien vorschreiben. Denn sonst zahlt auch wieder der Konsument über den Wasserpreis die entsprechenden Sanierungen.

Meine Damen und Herren! Für das ÖPUL-Programm stehen jährlich 7,5 Milliarden Schilling zur Verfügung. Mit diesen Förderungen sollte ein Maximum an Umweltverbesserungen erreicht werden. Nur eine umweltschonende Bewirtschaftung kann Umweltbelastungen flächendeckend verhindern.

Die vorliegenden Novellen sind richtige Schritte dazu. Die SPÖ-Fraktion wird daher ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Gruber. – Bitte.

11.40

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Sauberes Trinkwasser, saubere Flüsse und Seen zu haben ist wie Gold zu besitzen. Dieses "weiße Gold" zu erhalten, ist Aufgabe des Wasserrechtsgesetzes. Die vorliegende Novelle umfaßt sechs Schwerpunkte: Neuregelung der Wasserverbände und -genossenschaften, Neuregelung der Straftatbestände – wie es schon mein Vorredner gesagt hat –, Ausbau der wasserwirtschaftlichen Planungsinstrumente, Beseitigung von Unklarheiten, die sich im bisherigen Vollzug ergeben hatten, neue Konzeption der Programme zur Grundwassersicherheit sowie die Abwasserbeseitigung.

Das Bundesland Kärnten ist in puncto Anschlußgrad der Bevölkerung an öffentliche Kanalisationsanlagen unter den österreichischen Bundesländern bekanntermaßen das Schlußlicht. Laut projektiertem Ausbauziel fehlen derzeit noch für knapp 30 Prozent der Bevölkerung öffentliche Kanalisationsanlagen. Eine ähnliche Situation gibt es jedoch auch in mehreren anderen österreichischen Bundesländern, zum Beispiel in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol, wo ebenfalls noch größere Teile der Bevölkerung nicht an kommunale Kanalisationsanlagen angeschlossen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wasserrechtsgesetz-Novellen der Jahre 1990 und 1997 haben dem Schutz des Wassers Rechnung getragen. Durch die nun vorliegende Novelle wird mit einer Fristverlängerung den Gemeinden, den Wassergenossenschaften und dem gesamten ländlichen Raum geholfen.

Frau Haunschmid! Vizekanzler Wolfgang Schüssel hat in einer der letzten Fragestunden von diesem Rednerpult aus klipp und klar gesagt, daß in der EU vom Einstimmigkeitsprinzip nicht abgegangen wird. Die Versorgung mit Wasser und die Entsorgung des Abwassers liegen im Aufgabenbereich der Gemeinden. Der Schutz des Grundwassers liegt bei uns Bauern, obwohl es, sehr geehrte Damen und Herren, auch andere Problemverursacher gibt.


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