Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

So lange wir das in unserer eigenen Gestionierung tun, und so lange das auf nachhaltige Art und Weise geschieht – das heißt, daß Qualität und entsprechende Ressourcengröße in Österreich nicht verändert werden –, solange sehe ich darin nichts so Schlechtes. Sie sagen da sehr apodiktisch: Die Freiheitlichen wollen das Wasser unter keinen Umständen veräußern. – Bitte, das ist Ihre Auffassung. Ich teile sie nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Haunschmid. )

Im übrigen ist es, wie ich meine, sehr differenziert, aber gleichzeitig eindrucksvoll von Herrn Bundesrat und Präsidenten Weiss dargestellt worden, wie die Sache tatsächlich aussieht. Ich selbst habe die Wasserrahmenrichtlinie – die im Umweltrat, in der Generaldirektion XI beheimatet ist – auf EU-Ebene über Jahre hinweg in Abstimmung und letztlich auch in Akkordierung mit dem Agrarressort verhandeln dürfen. Ich kenne daher dieses Thema ebenfalls.

Wenn es um die Bewirtschaftung, wenn es um die Verfügbarkeit unserer Ressource Wasser geht, dann gilt das Einstimmigkeitsprinzip, und dabei wird es auch bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch etwas anderes, was Frau Bundesrätin Haunschmid hier geäußert hat, kann nicht so stehen bleiben – nämlich was die Energie betrifft. Frau Bundesrätin! Sie haben gesagt, daß billiger Strom auf der einen Seite Ihr Ziel sei, auf der anderen Seite dürfe aber nichts veräußert werden und so weiter, und Atomstrom komme überhaupt nicht in Frage. – Das ist aber eigentlich ein Widerspruch!

Wenn Sie den billigsten Strom für Österreichs oder Oberösterreichs Stromkunden wollen, Frau Bundesrätin, dann werden Sie Atomstrom importieren müssen. – Übrigens geschieht das ohnehin schon, aber wir importieren in einem Halbjahr nicht mehr Atomstrom, als wir im anderen Halbjahr dann Strom aus Wasserkraft exportieren. Unser Saldo ist neutral, aber es ist nicht so, daß wir keinen Atomstrom importieren würden.

Auf diesen Widerspruch möchte ich Sie schon aufmerksam machen: Wenn es Ihnen rein um den Preis geht, dann müßte es Atomstrom sein. Das wollen wir nicht. Wir wollen in diesem sensiblen Bereich der Energieunternehmungen letztlich österreichische Lösungen, wenn es sie gibt und wenn das möglich ist. Wir waren diesbezüglich bisher nur zu einem Teil erfolgreich; Sie wissen das.

Aber alles unter einen Hut zu bringen: einerseits den billigsten Strom zu beziehen, der aber aus Wasserkraft stammen muß, andererseits zu erklären, eine Veräußerung von Unternehmen komme nicht in Frage, und darüber hinaus einfach alles zu ignorieren, was das EU-Recht letztlich einem Mitgliedstaat wie uns vorgibt – so einfach kann es sich, wie ich meine, auch eine Bundesrätin der Oppositionsfraktion wie der Freiheitlichen nicht machen.

Ein Letztes zu dem, was aus Kärntner Sicht hier angemerkt wurde. Das ist ein Thema, das mich sehr betrifft, weil letztlich für die Abwasserreinigung, für die Finanzmittel in diesem Bereich, auf Regierungsebene wiederum ich zuständig bin, wiewohl es sich dabei um Finanzausgleichsmittel handelt, die etwa zu 30 Prozent von den Ländern und Gemeinden kommen. Es ist richtig, daß Kärnten von der reinen Zahl her das Schlußlicht in Österreich darstellt. Man muß aber ein paar Dinge dazu sagen.

Erstens: In Kärnten wurden in einer Phase, die schon lange zurückliegt, der Seenreinhaltung und der Seenreinigung bewußt der Vorzug gegeben. Die Tatsache, daß man das Wasser aus dem Wörther See und aus meinem Urlaubsziel, dem Millstätter See, trinken kann, geht letztendlich auf diese groß angelegten Projekte der siebziger und, wie ich glaube, der frühen achtziger Jahre zurück. Dadurch ist in anderen Bereichen weniger weitergegangen.

Derzeit wird in Kärnten überdurchschnittlich viel in die Abwasserreinigung investiert, sodaß es einen gewissen Aufholprozeß gibt. Und, was mir wichtig ist, Frau Bundesrätin: Es hat uns in den letzten Wochen die Kärntner Landesregierung bestätigt, daß es in Kärnten mit den getroffenen Maßnahmen im Bereich der WRG-Novelle – das ist insbesondere von Herrn Bundesrat Repar hier vorgetragen worden – möglich sein sollte, daß die Gemeinden gesetzeskonform vorgehen, daß also da kein Defizit entsteht, was dann einen gesetzwidrigen Zustand ergeben würde. Viel


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite