Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 70

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mehr sollte eine gesetzeskonforme Vorgangsweise auf der Basis der jetzt zur Verfügung stehenden Mittel und der Fristensetzungen entsprechend der heute zu beschließenden WRG-Novelle möglich sein. Es ist sehr wichtig, daß das in Kärnten und auch anderswo möglich sein wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne: Das Wichtigste, was auch ich noch einmal betonen möchte, ist: Wenn es um die Bewirtschaftung unseres Wassers geht, dann geht hier nichts ohne uns, dann gilt auf EU-Ebene das Einstimmigkeitsprinzip, und dabei wird es bleiben – auch wenn eine Partei in diesem Lande immer wieder etwas anderes zu behaupten versucht.

Wie haben Sie gesagt, Herr Bundesrat Gudenus? – Sie haben gesagt, es läuten die Alarmglocken! – Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, daß sich derjenige, der einen falschen Alarm auslöst, in aller Regel strafbar macht. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.14

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Bitte, Herr Kollege Steinbichler.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Ich darf kurz etwas anmerken, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kraml! Sie haben das ÖPUL-Programm positiv erwähnt, aber ich glaube, die Zeit, in der man bei Wasserproblemen und Wasserverschmutzung immer nur die Landwirtschaft beschuldigt hat, sollte der Vergangenheit angehören.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Herr Kollege Steinbichler! Ich muß Sie unterbrechen. Es ist kein Debattenbeitrag, sondern lediglich ein Schlußwort des Berichterstatters erlaubt.

Berichterstatter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Herr Präsident! Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man zwischen Wasserbenützern und Wassernützern unterscheiden sollte. Die Landwirtschaft bewirtschaftet 85 Prozent der Flächen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf den Urlauberschwerverkehr, den Flugverkehr, auf die Industrie, das Gewerbe und auf die Kläranlagenbetreiber verweisen. Ich bitte, nicht nur die Landwirtschaft zu beschuldigen. – Danke. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetz-Novelle 1999).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die eingebrachten Entschließungsanträge.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ulrike Haunschmid, Mag. John Gudenus und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Gebarungskontrolle der Wasserverbände vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.


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