Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 83

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Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile es ihm.

13.07

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Der Herr Innenminister hat vorhin gesagt, daß er vorhat, noch lange im Amt zu bleiben, obwohl es doch so ist, daß nach der Wahl eine neue Regierung gebildet wird. Aber es ist natürlich ein absolut legitimes Ziel, der eigene Nachfolger zu werden, und wir haben hier zur Kenntnis genommen, daß Herr Innenminister Schlögl sein eigener Nachfolger werden möchte.

Zu dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates betreffend das Glücksspielgesetz möchte ich ganz kurz ausführen, daß es dabei darum geht, dem Sport in Ankoppelung an die entsprechenden Lotterieumsätze mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Dabei soll die Untergrenze für die Jahre 2000 bis 2002 in der Größenordnung von 440 Millionen Schilling liegen, und die Obergrenze soll in den Jahren 2000 bis 2002 von 460 Millionen Schilling auf 500 Millionen Schilling steigen.

Ich glaube, daß ich in diesem Rahmen nicht darauf hinzuweisen brauche – wenn wir Sportberichte diskutieren, werden einzelne Leistungen angeführt –, welche ausgezeichneten Ergebnisse unsere Spitzensportler in den unterschiedlichsten Sportdisziplinen erzielen. Wir alle sind uns, so glaube ich, der wichtigen internationalen Wirkung der Leistungen unserer Sportler bewußt, vor allem was den Fremdenverkehr betrifft, wo sie als Botschafter unseres Landes sehr gut Bildnis abgeben, aber natürlich haben die Sportler auch eine Vorbildfunktion für die Jugend in unserem Land. Deshalb muß die Wichtigkeit des Sports natürlich auch darin seine Grundlage finden, daß die entsprechenden finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

Wir von seiten der Österreichischen Volkspartei bekennen uns ganz klar und deutlich zum frei organisierten Sport in Österreich und gleichzeitig natürlich auch zur entsprechenden Zurverfügungstellung der Mittel für diesen Sport. Insoferne gibt es für uns über diesen vorliegenden Gesetzesbeschluß keine Diskussion, wobei natürlich anzumerken ist, daß es, sollte es gelingen, im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu weitergehenden Förderungen für den Sport zu kommen, sehr sinnvoll wäre, diese Mittel direkt den Fachverbänden zukommen zu lassen, damit diese wirksame Maßnahmen treffen können, um beispielsweise geeignete Trainer und auch die entsprechenden Strukturen vorzufinden, die die Leistungen in unserem Sportumfeld in Österreich sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.10

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile es ihm.

13.10

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die zu behandelnde Regierungsvorlage, mit der das Glücksspielgesetz und das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert werden, garantiert weiterhin eine gewisse Grundsubvention für den österreichischen Sport. Durch die Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetzes wird sichergestellt, daß bis zum Jahr 2002 – Kollege Himmer hat bereits darauf verwiesen – 500 Millionen Schilling pro Jahr nach dem Glücksspielgesetz für den Sport zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist in diesem Gesetz formuliert, daß durch die Erhöhung der Bundes-Sportförderungsmittel auch arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt werden sollen. Durch die Förderung der Dachverbände werden im wesentlichen die Errichtung, die Erhaltung und die Betreuung der Sportstätten gewährleistet. Dies ermöglicht vielen sportinteressierten Menschen die Ausübung einer sportlichen Betätigung.

Weiters werden die Fachverbände gefördert, die sich mit allen Formen des Leistungs- und Spitzensports beschäftigen. Die Aufgabenbereiche der Dach- und Fachverbände decken einen wesentlichen sozial- und gesundheitspolitischen Bereich ab und tragen in hohem Maße zur Ver


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