Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 97

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Durch diese Novelle wird es der PTA in Zukunft möglich sein, auf Verordnungsebene Regelungen zu treffen, die vom Beamtendienstrecht abweichen. Ebenso werden die Beamten der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung in eine gesonderte Besoldungsgruppe, in das sogenannte PF-Schema, übergeführt. Mit dieser neuen Regelung kann die PTA mit ihren ausgegliederten Betrieben sehr flexibel auf wirtschaftliche Gegebenheiten reagieren. Es werden Möglichkeiten geschaffen, einzelne Dienstrechtsvorschriften an die spezifischen Bedürfnisse solch ausgegliederter Einrichtungen anzupassen. Verbunden damit soll die Konkurrenzfähigkeit auf dem heimischen, aber auch auf dem internationalen Markt gestärkt werden.

Meine Damen und Herren! In diesem Entwurf ist zusätzlich noch die Regelung vorgesehen, daß das Konkurrenzverbot aus dem Angestelltengesetz auch auf die dem PT-Konzern zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten Anwendung findet.

Weiters wird der Versetzungsbegriff neu definiert, und Versetzungen an einen anderen Dienstort können nur noch erfolgen, wenn sie innerhalb des PT-Konzerns geschehen.

Darüber hinaus wird die Wartefrist für die außerordentliche Zulage und die Dienstalterszulage für die PT-Beamten um jeweils ein Jahr verkürzt.

Damit vermieden wird, daß für Beamte derselben Besoldungs- und Verwendungsgruppe ein unterschiedliches Dienst- und Besoldungsrecht gilt, ist es erforderlich, die Beamten der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung in eine gesonderte Besoldungsgruppe überzuführen. Für diese Besoldungsgruppe ist die Bezeichnung "PF-Schema" vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Bezüglich der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt möchte ich noch anmerken, daß man die Kosten der Umsetzung des Flexibilisierungspakets noch nicht abschätzen kann, da die künftige Gebarung der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft durch einzelne Verordnungsermächtigungen noch nicht vorhersehbar ist. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, daß für den Bund keine finanziellen Aktivitäten notwendig sind, da die Kosten für die PTA-Beamten dem Bund von der Post und Telekom AG ersetzt werden. Allfällige Auswirkungen auf den Pensionsaufwand des Bundes müssen durch die Beitragsleistung der Post und Telekom AG gedeckt sein.

Darüber hinaus sei hier angemerkt, daß die Post und Telekom AG einen monatlichen Betrag in der Höhe von 27,5 Prozent des Aufwandes der PTA-Beamten an den Bund zu leisten hat.

Hohes Haus! Abschließend möchte ich noch anmerken, daß diese geplanten Veränderungen in Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten und dem Dienstgeber ausgehandelt und vereinbart wurden. Im Sinne einer funktionierenden Sozialpartnerschaft werden diese neuen Regelungen einen zukunftsorientierten Betrieb ermöglichen. – Meine Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile ihm das Wort.

14.04

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Ich brauche auf die maßgeblichen Bestimmungen, die diese Novelle zum Poststrukturgesetz bringt, nicht mehr einzugehen, denn das hat mein Vorredner schon getan, möchte aber doch sagen: Er hat recht, wenn er sagt, die Kosten des sogenannten Flexibilisierungspaketes seien nicht abschätzbar. Abschätzbar sind sie jedoch für die außerordentliche Zulage, für die die Wartezeit verkürzt wird, und die Mehrkosten werden in der Vollausbauphase zirka 70 Millionen Schilling jährlich betragen. Das nur als kleinen Nachtrag, nicht als Besserwisserei, da hier doch Kosten entstehen.

Wenn ein Unternehmen wie die Post von einem Staatsunternehmen zu einem Privatunternehmen wird, dann ist klar, daß viele Bestimmungen geändert werden müssen, um dem Unter


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