Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 121

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Mitarbeiter schaffen. Ich möchte Ihnen mit diesem Stoß keinen Schreck einjagen (die Rednerin hebt einen Stoß Unterlagen hoch), er soll nur demonstrieren, welches Bedürfnis ich in diesem Zusammenhang gehabt hätte, mich zu verbreiten.

Diese Unterlagen betreffend einen Schriftverkehr, die ich hier in der Hand habe, sind nichts anderes als ein Versuch, zu beweisen, daß mit jenen Betriebsdaten, die verwendet werden, um in einem Konzern zu einem beliebigen Zeitpunkt und an jedem Ort der Welt ein völlig klares, eindeutiges Bild darüber zu bekommen, welcher Mitarbeiter in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt auf Urlaub ist, mit welchem Dienstverhältnis er versehen ist, eine Personalpolitik gemacht werden kann, die nicht nur für die Mitarbeiter Gefahren bedeutet, sondern auch all jene vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und Pflichten eines Managers außer Kraft setzt, weil er nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen, die der Konzern aber dann einfordert und ihm unter Umständen zu Recht als nicht erfüllt vorwirft, zu treffen.

Im vorliegenden Datenschutzgesetz ist diesem Umstand, diesem Problemfeld nur ein Halbsatz gewidmet, nämlich der völlig richtige Hinweis auf die Verankerung im Arbeitsverfassungsgesetz. Als Gewerkschafterin, als Betriebsrätin hätte ich mir allerdings sehr gewünscht, daß wir auch in diesem vorliegenden Gesetz Unterstützung bekommen hätten, um all diesen Fragen besser entgegentreten zu können.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es mir einsichtig ist, daß diese Problematik im Rahmen der EU-Gesetzgebung zu behandeln und zu erledigen ist, möchte jedoch diese Gelegenheit damit verbinden, wieder einmal darauf hinzuweisen, daß wir uns diesem fremden Wesen EU und unserer Mitgliedschaft, die wir eingegangen sind, nicht immer nur mit Kritik nähern sollten, sondern daß es einfach unsere Aufgabe ist, uns dort einzubringen, um unsere nationalen Bedürfnisse auch auf diesem Weg zu bedienen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich nun der Herr Staatssekretär. – Bitte.

15.47

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Hinsichtlich der vorliegenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzgesetzes darf ich festhalten, daß es sich hiebei im wesentlichen um eine Anpassung an die Richtlinie 95/46/EG handelt und daß diese Anpassung auch dazu benutzt wurde, im Bereich des Datenschutzes eine Verbesserung herbeizuführen.

Es ist nun insbesondere ein besserer Schutz der sensiblen Daten gewährleistet, es ist aber auch eine Verbesserung der Situation bei händischen Karteien erreicht worden, das heißt, daß nicht mehr nur elektronisch verarbeitete Daten dem Datenschutz unterliegen, sondern tatsächlich auch jene Karteien, die händisch angelegt werden.

Darüber hinaus gibt es darin eine bessere Informationspflicht des Auftraggebers gegenüber den Betroffenen, der nun über die Verarbeitung seiner Daten informiert werden muß. Ich glaube, auch in diesem Punkt haben wir einen wesentlichen Fortschritt zur Rechtssicherheit bei Daten erreicht.

Das Registrierungsverfahren wurde teilweise verschärft und teilweise vereinfacht. Es gibt bestimmte Standardverarbeitungen, bei denen die Registrierungspflicht nunmehr wegfällt, das heißt, der Vollzug ist erleichtert worden, es wurde also im wesentlichen vereinfacht. Dafür gibt es für besondere Daten, die ein datenschutzrechtliches Gefährdungspotential beinhalten, eine verschärfte Registrierungspflicht. Ich halte beides, sowohl die Verstärkung als auch die Erleichterung der Registrierungspflicht, für sinnvoll.

Hinsichtlich des Datenverkehrs mit dem Ausland mußten entsprechend der EU-Richtlinie die diesbezüglichen Bestimmungen verändert werden.


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