Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 122

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Zum Bundesstatistikgesetz möchte ich nur ganz kurz drei wesentliche Punkte ausführen, die zu dieser Gesetzesnovelle geführt haben.

Erstens wurde nunmehr in diesem Gesetz verankert, daß die in Registern erfaßten Daten bereits von diesen Registern abgerufen werden können, was die Erhebung wesentlich vereinfacht und automatisiert.

Zweitens steht jetzt bei den Erhebungen nicht mehr die Vollerhebung im Vordergrund, sondern die Stichprobenerhebung, sodaß wir auch damit eine Vereinfachung für den Staatsbürger erreicht haben, da die Belastung nun nicht mehr so groß ist.

Auch wurden Kostentransparenz und Kosteneffizienzsteigerung in diesem Gesetz verankert. Das bedeutet, daß derjenige, der eine Statistik, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht, in Auftrag gibt, diese auch bezahlen beziehungsweise Budgetmittel dafür vorsehen muß. Damit wird der leichtfertige Umgang mit der Bestellung von Statistiken etwas eingebremst werden.

Wir werden meiner Ansicht nach eine ganz wichtige, qualitative Steigerung dadurch erreichen, daß es zu einer Eigenständigkeit des Statistischen Zentralamtes kommt und damit an sich schon eine flexiblere Handhabung gewährleistet ist. Ich halte es für einen der wesentlichen Fortschritte dieses Gesetzes, daß es eine kaufmännische Gebarung geben muß, die neben der statistischen Notwendigkeit auch darauf achtet, daß die Mittel effizienter und kaufmännischen Überlegungen entsprechend eingesetzt werden. Dazu kommt natürlich noch, daß es zu einer Anpassung der Zurverfügungstellung der statistisch erhobenen Zahlen und Daten kommt, nämlich daß diese elektronisch von jedem Bürger abgerufen werden können, und umgekehrt, daß auch die Datenerhebung nunmehr elektronisch erfolgen kann.

Im wesentlichen bedeutet das eine Entlastung des Bürgers bei der Erhebung der Daten, eine Kostentransparenz im Bereich des Statistischen Zentralamtes beziehungsweise der Auftraggeber der entsprechenden Statistik sowie einen erleichterten Zugang zu den erhobenen Daten. Darüber hinaus ist eine der wesentlichsten Erleichterungen die nun mögliche Abberufung der Daten aus schon bestehenden Registern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.


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