Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 124

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Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte beziehungsweise für die Richtigstellung im Vortrag und für das Stellen der Anträge.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die beiden Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte.

15.57

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Kollege Hensler hat mir jetzt zu einem Gefühl verholfen, das ich mir seit zehn Jahren schon vorstelle, nämlich hier herausgehen und zu einem Tagesordnungspunkt reden zu müssen, von dem man keine Ahnung hat. – Es hat mich fast der Schlag getroffen, als ich zugehört habe, bis du den kurzen Bericht gebracht hast: Ich soll jetzt herausgehen und dazu etwas sagen, obwohl ich das in meinem Leben noch nie gehört habe! – Aber es hat sich herausgestellt, daß es ein Mißverständnis war, und ich bin sehr froh darüber! (Bundesrat Hensler: Entschuldige!)

Meine Damen und Herren! Die zwei Gesetze, die wir hier gemeinsam behandeln, sind das Rundfunkgebührengesetz und das Regionalradiogesetz. Das Rundfunkgebührengesetz hat, wie wir wissen, bei der ersten Lesung im Nationalrat zu ordentlichen Turbulenzen geführt. Letztendlich aber wurde es in dritter Lesung angenommen und über die Art und Weise, wie die Beiträge einzuheben sind, ein Konsens gefunden. Mehr möchte ich zu diesem Gesetz nicht sagen. Ich betrachte das als tragbare Lösung.

Ein bißchen genauer möchte ich mich mit dem Regionalradiogesetz auseinandersetzen, weil ich meine, daß wir hier noch oft Novellierungen des Regionalradiogesetzes behandeln werden, da durch die privaten Radiobetreiber eben eine neue Situation entstanden ist, mit der zu leben man sich erst gewöhnen muß und deren Mängel immer aus dem Tagesablauf ersichtlich werden.

Ich möchte aber vorweg gleich festhalten: Die ganz große Neuerung, die von allen Fraktionen so gelobt wird, ist es nicht, auf Mittelwelle umzusteigen, um weitere private Frequenznutzer zu ermöglichen. Viele von uns können sich noch daran erinnern, wie Radio vor 40 oder 45 Jahren, als es hauptsächlich über Mittelwelle gelaufen ist, anzuhören war. Die Topographie Österreichs verhindert einen geräuschfreien, einen tatsächlich gut funktionierenden Empfang auf dieser Ebene. Bei neuen Radioapparaten ist es teilweise gar nicht mehr möglich, auf Mittelwelle – damals hat es auch noch Langwelle gegeben – umzuschalten. Ich glaube also, daß das Unternehmen, das sich um eine Frequenz bemüht, noch einiges an Forschung betreiben wird müssen, damit das, was man sich erwartet, tatsächlich erreicht wird, nämlich eine weitere Liberalisierung des Privatradiobereiches.

Allerdings sind einige Punkte sehr begrüßenswert. Kernpunkt ist die Vereinfachung der Planung des Sendegebietes. Bisher galt strikt der Frequenznutzungsplan. Jetzt können private Unternehmen jederzeit einen Antrag auf Zulassung eines Radiobetriebes in einem selbstdefinierten Verbreitungsgebiet stellen. Voraussetzung ist jedoch ein fernmeldetechnisches Gutachten, die Kosten werden aber bei positiver Erledigung rückerstattet.

Auch die Verlegung des Standortes der Sendeanlage dürfte, wenn man die Änderung weiter interpretiert, nach einem Gutachten möglich sein.

Wichtig ist, daß die Vergabe von weiteren Frequenzen an keine Fristen gebunden, sondern jederzeit möglich ist. – Ich glaube, das sind Punkte, die es allein schon wert gewesen sind, das Gesetz zu novellieren. Man sollte aber trotzdem nicht aufhören, in die Zukunft zu schauen.


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