Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 130

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den Bildungsauftrag. Es gibt aber auch den Auftrag zur Information und auch zur Objektivität. Es ist zu hinterfragen: Ist das objektiv, wenn sogar in der Redaktionssitzung der "Zeit im Bild 1" die Mannschaft erklärt hat, es wäre nicht notwendig gewesen, diesen Acht-Sekunden-Schnitt zu machen, man hätte ihn auch so ausstrahlen können. – Es stellt sich die Frage: Ist das jetzt noch im Sinne des Auftrages oder nicht?

Warum sage ich das bei diesem Gesetz, mit dem wir die Gebühren neu regeln? – Der ORF bekommt nur die Gebühren, damit er diesem Auftrag nachkommt. Wenn er diesem Auftrag nicht nachkommt, wäre zu fragen, ob er überhaupt noch die Höhe dieser Gebühren verlangen kann. Das ist eine Frage, bei der ich es Ihnen überlasse, wo Sie diese stellen.

Ich würde vorschlagen, daß man zumindest in der Hörer- und Sehervertretung darüber diskutiert, ob die Höhe dieser Gebühren noch gerechtfertigt ist, weil ich meine, daß der ORF in der Gefahr ist, dem Auftrag, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat, nicht nachkommen zu können. Das ist der Punkt, daß auch all – ich schließe da auch die Klubs nicht ein – die in den letzten Monaten gefaßten Beschlüsse, die weniger aus dem zuständigen Bundeskanzleramt kamen, sondern eher aus dem Klubs, in Wirklichkeit Bruchstücke sind, die alles andere als eine gedeihliche und, wie ich meine, zukunftsorientierte Medienpolitik ermöglichen. Das ist auch der Grund, warum ich dem nicht zustimmen werde. Ich werde mir sehr gerne anschauen, wie Sie mit dem Problem umgehen werden. Ich glaube, daß das kein guter Dienst am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. (Beifall bei der ÖVP.)

16.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

16.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich zum hier vorliegenden Gesetzentwurf festhalten, daß die Bundesregierung diesen ausdrücklich begrüßt, da wir zu einer effizienten Einhebung des Gebühreneinzugs kommen. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß es sehr wohl notwendig war, auch die Mittelwelle von der Liberalisierung zu erfassen, weil sehr viele Anfragen gerade betreffend die Mittelwelle vorhanden waren.

Zu den Ausführungen des letzten Redners möchte ich schon etwas hinzufügen: Erstens: Es gibt keinen Lehrlingsbeauftragten. Zweitens: Es gibt sehr wohl große Erfolge im Bereich der Medien. Es ist eine Liberalisierung im Satellitenbereich, im Kabelbereich und im Regionalradiobereich erfolgt. Wir als Regierung haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, der in diesem Haus liegt und sehr wohl eine Liberalisierung des gesamten Bereiches umfaßt. Es liegt an diesem Haus, diesen zu beschließen. Es gibt diesbezüglich verschiedene Ansätze und auch verschiedene technische Entwicklungen, die im Zuge einer Enquete behandelt wurden. Diese Aktivitäten der Regierung sind nachweisbar, man sollte sich diese anschauen – nicht alles, was von der Regierung kommt, ist schlecht –, und sie sind teilweise auch Grundlage dieser Novellen. Ich halte es auch für günstig, daß diejenigen Bereiche, über die Konsens erzielt werden konnte, auch letztendlich hier verabschiedet werden.

Als Kulturverantwortlicher und Kunstverantwortlicher freut es mich ganz besonders, daß der Gebührenbefreiungsersatz der Regierung, der dem ORF wieder zugute kommt, ausschließlich für den europäischen Film und insbesondere für den österreichischen Film zur Verfügung steht. Das wird ein ganz massiver Schub für den Bereich der Filmwirtschaft sein, denn wir können damit rechnen, daß die Mittel, die dem österreichischen Film dadurch zufließen werden, verdoppelt werden. Das ist, so glaube ich, ein ganz wichtiger Akzent, der aufgrund dieser Novelle entsteht. Das heißt, da hat man auch auf einem Nebenfeld – das war mir besonders wichtig und wurde auch in Absprache mit dem ORF so geregelt und letztendlich auch in einem Entschließungsantrag festgehalten – eine maßgebliche Investitionstätigkeit ermöglicht und einen ganz wichtigen Akzent für den österreichischen Film gesetzt.

Ich glaube daher, daß es notwendig ist, diese Novelle zu beschließen. Ich bin auch der festen Überzeugung, daß weitere Gesetzesvorlagen kommen werden. Wie gesagt, es liegt ein Entwurf


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