Aber lassen Sie mich zum Gesetz sprechen, das die ORF-Gebühr regelt. Ich meine, das ist ein Teil von Bruchstücken einer sehr restriktiven Medienpolitik in diesem Lande und in Wahrheit eine Schande! Es ist zwar bezeichnend, daß das Gesetz offensichtlich stimmeneinhellig angenommen wird. Ich kann dem nicht ganz folgen, sage ich ganz ehrlich.
Wir wissen, daß die Medienpolitik in der Kompetenz des Herrn Bundeskanzlers liegt und somit auch jenes Hauses, aus dem der Herr Staatssekretär kommt. Rückblickend auf die letzten vier Jahre dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode kann man durchaus sagen: Außer Spesen nichts gewesen! Es ist nicht viel gekommen, und das, was gekommen ist, ist in Wahrheit ein Minimum.
Daher darf man sich nicht wundern, wenn ich meine, daß es dieses Gesetz heute gar nicht geben dürfte. Wenn Sie sich zurückerinnern, dann werden Sie feststellen, wir haben vor noch nicht allzulanger Zeit für den ORF Werbezeitenregelungen beschlossen, und ich frage mich, warum man nicht schon damals die Gebührenregelung so wie in diesem heute vorliegenden Aktenstück vorgenommen hat, und zwar sowohl die Ersatzregelung für den Bereich der Gebührenbefreiungen wie auch die neue Regelung, was die Einhebung anbelangt.
Ich denke, daß diese Situation dazu führen wird – und das sage ich hier ganz deutlich –, daß es zu weiteren Artikeln wie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Format" kommen wird, wo getitelt wurde: "Der Politikkrieg um die ,ZiB 1‘ ". In diesem Artikel war zu lesen, daß die "Zeit im Bild 1" am Freitag, dem 2. Juli, einen Bericht über die "Euroteam"-Affäre von Viktor Klimas Lehrlingsbeauftragtem Lukas Stuhlpfarrer ausstrahlen wollte.
Es wurde berichtet – ich zitiere jetzt wörtlich das Nachrichtenmagazin "Format" –: "Es geht um Freunderlwirtschaft im Umfeld des Herrn Bundeskanzlers, um 40 Millionen Schilling an Steuergeldern und um den angeblichen Mißbrauch dieser staatlichen Förderung."
Der gesendete Beitrag dauerte zwei Minuten – um 8 Sekunden kürzer als geplant. Der Sendungsbeauftragte hat das dann noch kurz zusammengeschnipselt. Ein Satz fehlte, er hätte gelautet: Dem Verein "Euroteam" hatte auch der Sohn des Kanzlers und einer seiner Sprecher angehört, allerdings als Karteileichen, wie beide sagen.
Meine Damen und Herren! Das ist genau der Punkt, bei dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Diskussion kommt. Es ist geradezu eine Hetz, wenn der Sprecher des Herrn Bundeskanzlers dann sehr zynisch im gegenständlichen von mir schon zitierten Artikel des "Formats" meint: Diese acht Sekunden machen für mich das Kraut auch nicht fett. Das heißt also, es ist eh schon wurscht. Es wird ihm vorgeworfen, daß interveniert wird, darauf sagt er dann, das sei sein Job. Er sagt wörtlich: Das ist schließlich mein Job. Ich mache auf die Themen aufmerksam. – Man kann sich also vorstellen, was das auf gut deutsch heißt. Genau das ist der Punkt: Wenn man stimmeneinhellig – da schließe ich die Freiheitlichen genauso ein wie den Großteil der Österreichischen Volkspartei – dieses Gesetz beschließt, dann wird es in der Öffentlichkeit heißen, die Parteisekretäre bedienen sich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Meine Damen und Herren! Seitens des Bundesrates sollten wir nicht darüber nachdenken, was wir stimmeneinhellig mitmachen könnten, sondern darüber, was man dagegen unternehmen könnte. (Bundesrat Rauchenberger: Das müssen Sie ja wissen!) Ich versuche, hier einige Vorschläge zu machen, Herr Kollege! Vielleicht können Sie auch einen Beitrag dazu leisten. Ich mache Ihnen den Vorschlag: Reden Sie mit Ihrem Mediensprecher Rudas, und klären Sie ihn auf, daß er im Kuratorium des ORF fehl am Platz ist. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Rauchenberger: Wie oft haben Sie interveniert?)
Wenn jemand Mediensprecher sein will, dann muß er natürlich alle Medien in diesem Land vertreten können und kann daher nicht im Kuratorium des ORF sitzen. (Bundesrat Rauchenberger: Stellt sich da als Saubermann her!) Das ist ein Vorschlag, den ich Ihnen mache. (Bundesrat Rauchenberger: Sie stellen sich hier als Saubermann her und beherrschen die Medien in Österreich!) Der zweite Vorschlag, den ich Ihnen auch unterbreiten möchte, ist: Es ist zu hinterfragen, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk jenem Auftrag, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat, tatsächlich noch nachkommt. Mein Kollege hat schon davon gesprochen, es gibt
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite