Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 133

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Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile es ihr.

16.34

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Benachteiligung von behinderten Menschen umfaßt eine große Anzahl von Normen, die zwar keine Diskriminierung darstellen, allerdings von behinderten Menschen als Benachteiligung empfunden werden. Ich glaube, diese Benachteiligung muß kontra der Diskriminierung in den Vordergrund gestellt werden.

Ich möchte all jenen, die an dem umfassenden Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchleuchtung der österreichischen Bundesrechtsordnung in bezug auf Bestimmungen, die Behinderte benachteiligen, mitgearbeitet haben, danken. Die vorliegenden Maßnahmen sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung behinderter Menschen, wir haben aber sicherlich noch einen sehr langen Weg vor uns, bis wir dieses Ziel erreicht haben. Dieser Weg muß weitergegangen werden. Dazu ist es notwendig, mehr Verständnis für behinderte Menschen zu schaffen.

Gesetze sind wichtig, aber ich glaube auch, daß wir aufgefordert sind, darüber hinaus täglich eine entsprechende Bewußtseinsbildung bei den Menschen zu fördern. Jede Initiative, die dazu beiträgt, das Leben behinderter Menschen sichtbar zu machen und sie als gleichwertige Partner zu akzeptieren, ist dankenswert. – Meine Fraktion wird diesem Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.36

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm dieses.

16.36

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren!

Dieser Vorlage wird meine Fraktion allein schon wegen ihres erklärten Zieles, Behinderte diskriminierende Bestimmungen zu beseitigen, gerne zustimmen.

Vorweg muß freilich eine wahrhaft bemerkenswerte Formulierung im Bericht des Verfassungsausschusses des Nationalrates kritisch erwähnt werden. Dankenswerterweise hat sie Kollege Rauchenberger auch schon selbst zitiert. Darin ist von zu ändernden diskriminierenden Bestimmungen die Rede, die – ich zitiere nochmals – "in die Vollziehungszuständigkeit von Bundesministerien, die von sozialdemokratischen Bundesministern geleitet werden, und dem Bundesministerium für Justiz fallen."

Meine Damen und Herren! Das müssen Sie sich doch auf der Zunge zergehen lassen! Offenbar gibt es in unserer Realverfassung bereits abstrakte Zuständigkeiten von Ministerien, die von sozialdemokratischen Bundesministern geleitet werden. (Bundesrat Dr. d′Aron: Peinlich!) So weit sind wir also schon, daß die SPÖ zum Gesetzes- oder sogar zum Verfassungsbegriff erhoben wird! (Bundesrat Dr. Bösch: Unerhört!)

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Wieso gilt das für Sie dann nicht? Wie konnte Herr Abgeordneter Dr. Khol, der den Antrag mitunterfertigt hat, einer solchen Sprachregelung zustimmen? – Ein Dr. Khol, der doch sonst so gerne den – allerdings der österreichischen Verfassung gleichfalls unbekannten – Begriff des "Verfassungsbogens" bemüht.

Um wieder zum positiven Inhalt der neuen Regelungen zurückzukommen, sei mir aus Zeitgründen gestattet, mich auf jene zu beschränken, die dem Ressortbereich des Bundesministers für Justiz zugehören, also des einzigen, der nicht der politischen Farbenlehre zugeordnet worden ist. Sowohl in mehreren Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches als auch in einer Vorschrift der Strafprozeßordnung werden künftig antiquierte sprachliche Wendungen, die


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