Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 137

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Das Archivgesetz ist aber auch nötig, damit der Zugang der Wissenschaft auf die Archivalien bestehen bleibt beziehungsweise hergestellt wird, der durch die verschiedenen Datenschutzregelungen eingeschränkt werden könnte. Sicher muß man auch das Denkmalschutzgesetz beachten. Da wäre vorgesehen, daß bei Gefahr im Verzug gerade Archive von Firmen gesichtet werden können. Dabei geht es vor allem um die Rolle staatsnaher Betriebe, und dies vor allem in den Zeiträumen während und vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg.

Allerdings geht es in dem heute zu beschließenden Gesetz nur um Archive – es wurde schon erwähnt –, die sich mit dem Bund beschäftigen. Der Föderalismus sollte stets eingehalten werden. Deshalb ist der Kontakt mit den Ländern auch in diesem Bereich zu stärken. Das Gesetz ist aber positiv, da es einen umfassenden Schutz der Archivalien beinhaltet, normiert, was Archivgut tatsächlich ist, und Sperrfristen und Benützungsbedingungen regelt. Meine Fraktion wird daher diesem Gesetz zustimmen. – Ich danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.49

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm dieses.

16.49

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollegen und Kolleginnen! Das Bundesarchivgesetz wird heute von uns allen beschlossen werden. Es ist eigentlich nur eine Ergänzung des bislang schon gültigen Denkmalschutzgesetzes. Was ein Archiv im Rahmen des Archivgesetzes ist, wurde dargestellt. Der föderale Aufbau unseres Landes und der Bundesverfassung sowie der Schutz des Eigentums ermöglichen es nicht, alle Archive mit diesem Gesetz zu erfassen.

Trotzdem müssen wir froh sein, daß dieses Archivgesetz endlich kommt. Endlich ist auch klargestellt, was ein Archiv ist. Wie schon von mir einleitend gesagt, leitet sich das Archivgesetz aus dem Denkmalschutzgesetz ab.

Ich möchte jetzt nur zusätzlich erwähnen, daß dieses Denkmalschutzgesetz in den letzten Monaten besonders oft erwähnt wurde, weil es auf das unrichtigerweise als Raubkunstgesetz firmierende Gesetz über die Rückgabe von Kunstschätzen an von den Nazis enteigneten Personen zurückgeht.

Es wäre vielleicht richtig gewesen, wenn sich die österreichische Bundesregierung in diesem Falle nicht mit dem Titel "Raubgutgesetz" zufriedengegeben hätte. Dies schreibt sowohl Andreas Unterberger in einem Leitartikel der "Presse" als auch Professor Dr. Thomas Chorherr von der "Presse".

Es wäre notwendig gewesen, wenn die österreichische Bundesregierung und in diesem Fall der österreichische Gesetzgeber ein Gesetz macht, welches uns allen zur Ehre gereicht, daß dieses Gesetz nicht als "Raubkunstgesetz", das uns international ins Unrecht stellt, an die Öffentlichkeit gegangen wäre. Gewissermaßen stellen wir unser Licht nicht unter den Scheffel, sondern auch manchmal auf den Scheffel. Damals wurde ein gutes Gesetz gemacht, aber dieses Gesetz unterstreicht nur die Güte mancher Gesetze, die wir machen. Es sind heute noch einige zu behandeln, die diese Güte nicht aufweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.52

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort hat sich Herr Bundesrat Engelbert Schaufler gemeldet. Ich erteile es ihm. – Er ist nicht im Saal.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.


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