Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 144

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sei; denn in Wahrheit ermächtigt das vorliegende Gesetz den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dazu, im Einvernehmen mit dem Sozial- und wirtschaftspolitischen Beirat solche Kurzstudien einzuführen oder auch wieder einzustellen.

Was ist daran "die neue Freiheit der Universitäten", die der Herr Bundesminister angekündigt hat? – Viel eher handelt es sich dabei um einen weiteren Zugriff auf die Regulierung von Studien und das Niveau der Hochschulbildung – all das mit der Tendenz zur Nivellierung nach unten.

Lassen Sie mich aber auch noch kurz auf das sogenannte Universitäts-Akkreditierungsgesetz zu sprechen kommen. Wie Sie alle wissen, war es stets eine Forderung freiheitlicher Bildungspolitik, die Schaffung von Privatuniversitäten zu ermöglichen. Insofern würden wir Ihnen heute gerne Beifall zollen, daß das mit dem vorliegenden Gesetz erstmals erreicht wird. Bei näherem Hinsehen verstummt allerdings sogleich das Lob auf der Zunge, denn die einschlägige Regelung läßt allzu deutlich erkennen, daß es sich in Wirklichkeit um ein Anlaßgesetz, eine "Lex Webster University" handelt.

Das erklärt dann auch die auffällige Eile der Gesetzwerdung. Nur so läßt sich ferner erklären –damit formuliere ich einen ersten Haupteinwand –, daß von solchen Privatuniversitäten mit Sitz in Österreich akademische Titel verliehen werden, "die mit ausländischen akademischen Graden gleichzuhalten sind." Was soll denn das heißen? – Geht man denn ohne weiteres davon aus, daß es keinen österreichischen Rechtsträger einer im Inland betriebenen Privatuniversität, also einer solchen mit österreichischen Professoren für inländische Studierende, geben kann? Die von einer österreichischen Privatuniversität vergebenen akademischen Titel sind doch zweifellos inländische Grade, die keiner internen Anerkennung oder Nostrifizierung bedürfen. Wäre es anders, wären sie inländischen öffentlichen Universitäten ja nicht gleichwertig.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich darauf, daß auch Einrichtungen, die nur Teilbereiche von Vollstudien anbieten, als Privatuniversität akkreditiert werden können. Das ist unseres Erachtens sachlich unvertretbar, denn eine solche muß ohne jeden Zweifel nach Art und Umfang dem Niveau einer staatlichen Universität entsprechen.

Scharfe Kritik ist nicht zuletzt am vorgesehenen Akkreditierungsrat zu üben, der in seiner Bestellung und Zusammensetzung weitgehend von der Verwaltung bestimmt ist.

Als Resümee beider Gesetzesvorhaben ergibt sich daher für mich: Wir vollziehen auf hochschulpolitischem Gebiet zunehmend zwar eine Flucht aus dem Parlament, aber nicht etwa primär in den Bereich echter universitärer Autonomie, vielmehr in ein ständisches System unter bevormundender Aufsicht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Und jüngst haben wir auch schon Gesetzgebung auf Zuruf privater Interessenten! Nicht zuletzt wegen dieser äußerst bedenklichen Entwicklungen lehnen wir Freiheitlichen beide Vorlagen entschieden ab. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.15

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Hannes Missethon. Ich erteile ihm dieses.

17.16

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß wir uns darin einig sind, daß diese beiden Gesetze, die wir jetzt diskutieren, in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ich sehe diesen Zusammenhang in einer Öffnung des Marktes der Universitäten in Österreich. Zum einen sorgen wir mit dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz dafür, daß sich ausländische Universitäten in Österreich auf einer bestimmten Rechtsgrundlage quasi ansiedeln können, zum anderen sorgen wir damit auch dafür, daß unsere Universitäten doch in einer gewissen Abstimmung mit anderen Universitäten neue Möglichkeiten erhalten.

Ich möchte aber doch mit einer gewissen Skepsis diese beiden Regierungsvorlagen diskutieren und beschäftige mich zuerst einmal mit dem Universitäts-Studiengesetz.


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