diese auch zu besuchen. Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz sieht vor, daß Privatuniversitäten Studien anbieten, die zu akademischen Graden führen. Es muß sich dabei um mindestens dreijährige Studien, um Vollzeitstudien handeln, außerdem müssen die Personal-, Raum- und Sachausstattung gewährleistet sein. Auch die Freiheit von Wissenschaft und Lehre muß beachtet werden.
Ein unabhängiger und weisungsfreier Akkreditierungsrat führt die Akkreditierung durch und übt die Aufsicht über die bewilligten Privatuniversitäten aus. Die Privatuniversitäten haben dem Akkreditierungsrat auch jährlich über den Bundesminister einen Bericht an das Parlament zu übermitteln. Damit scheint mir auch gewährleistet zu sein, daß die Kontrolle des Parlaments über diese Privatuniversitäten auch erhalten bleibt, und ich habe den Eindruck – da bin ich nicht ganz der Meinung des Kollegen Missethon –, daß dieser Akkreditierungsrat sehr wohl auch eine sehr gute organisatorische Ausstattung hat.
Ich sehe hier Parallelen auch zum Fachhochschulrat, der sich in der Vergangenheit, wie ich meine, auch sehr bewährt hat, und die Zusammensetzung des Akkreditierungsrates sieht vor, daß vier Personen von seiten der Bundesregierung über den Bundesminister nominiert werden und vier Personen aus dem Bereich der Rektorenkonferenz kommen. Ich sehe da also keine so starke Dominanz der Verwaltung, wie Kollege Böhm gemeint hat, sondern glaube, daß die Meinung und auch die Vorschläge der Rektorenkonferenz in geeigneter Weise in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.
Da die Studiengebühren an Privatuniversitäten im allgemeinen sehr hoch sind, wird dieses Zusatzangebot der Privatuniversitäten, wie ich meine, nur eine sehr kleine Zielgruppe in Österreich ansprechen. Privatuniversitäten mit Studiengebühren sind für uns Sozialdemokraten allerdings kein Argument für Studiengebühren an öffentlichen Universitäten. Auch das möchte ich bei dieser Gelegenheit festhalten. Eine Aushöhlung des freien Universitätszuganges an öffentlichen Universitäten kommt für uns sicherlich nicht in Frage. Wir haben deshalb auch auf ein Subventionsverbot des Bundes für Privatuniversitäten gedrängt, auch aus dem Grund, daß die Republik Österreich keine Konkurrenzangebote zu den öffentlichen Universitäten fördern soll.
Da das Angebot der österreichischen Universitäten sehr gut und qualitätvoll ist, gehe ich davon aus, daß diese gesetzliche Regelung in Zukunft nur einen sehr kleinen Teil des Hochschulbetriebes abdecken wird, aber dennoch ein weiterer Bestandteil eines flexibleren, offeneren, transparenteren Hochschulsystems ist, das wir als Sozialdemokraten in Österreich seit jeher unterstützt haben. Wir Sozialdemokraten werden deshalb beiden Gesetzesvorlagen zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber diese meine Rede zum Universitäts-Studiengesetz und zum Universitäts-Akkreditierungsgesetz auch dazu benützen, mich von Ihnen zu verabschieden. Ich beende vorläufig meine Tätigkeit im Bundesrat, weil ich ab September die Interessen der Wiener Bevölkerung im Wiener Gemeinderat und Landtag vertreten werde. Es ist dies deshalb vorläufig meine letzte Rede hier im Hohen Haus, und ich möchte daher die Gelegenheit benützen, mich so wie viele Bundesratskolleginnen und -kollegen vor mir für das besondere Klima und Verhältnis, das hier im Bundesrat herrscht, sehr herzlich zu bedanken. Ich habe trotz großer politischer Unterschiede – diese sollen auch an dieser Stelle nicht wegdiskutiert werden – selten persönliche Untergriffe erlebt. Ich denke, das unter scheidet uns hier im Bundesrat sehr deutlich von anderen politischen Gremien leider auch in unserem Land.
Ich hoffe nicht, daß das geringe mediale Interesse, das dem Bundesrat zuteil wird, damit zusammenhängt, daß hier seriös politisch gearbeitet wird und nicht, wie das vielleicht in anderen Gremien der Fall ist, mit politischen und persönlichen Untergriffen. Das würde aber nicht gegen den Bundesrat sprechen, sondern eher gegen die mediale Berichterstattung.
Ich möchte mich deshalb bei Ihnen bedanken und Sie einladen, wenn Sie Zeit und Lust haben, morgen ab 11 Uhr, falls wir nicht doch noch heute mit der Tagesordnung fertig werden, in den sozialdemokratischen Parlamentsklub zu kommen. Ich habe dort für eine kleine Stärkung vorgesehen, und falls wir morgen noch hier zusammensitzen, würde dieses Angebot Gültigkeit haben.
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