Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 147

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Entscheidung, ob das dreigliedrige System eingeführt wird oder das zweigliedrige beibehalten werden soll, trifft die Studienkommission. Sie haben bereits angesprochen, daß die letzte Entscheidung beim Bundesminister liegt, daß aber die Entscheidung darüber, ob es überhaupt zu einem Antrag kommen soll, sehr wohl bei der Studienkommission liegt. Ich halte das auch für richtig, denn die Studienkommissionen können zweifellos am besten darüber befinden, ob es von den Studierenden und von den Lehrenden her sinnvoll ist, ein derartiges System einzurichten.

Zusätzlich dazu wird auch geprüft, ob es auch eine Akzeptanz am Arbeitsmarkt dafür gibt, und ich denke, daß der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen sicher das geeignete Gremium ist, in Form eines Gutachtens darüber zu befinden, ob ein derartiges dreigliedriges Studiensystem auch von der Wirtschaft her eine entsprechende Akzeptanz finden wird.

Mit dem vorliegenden Entwurf kann flexibel auf Veränderungen des Arbeitsmarktes eingegangen werden. Wir sehen diese flexiblere Haltung sehr deutlich auch bei den Fachhochschulen. Die Absolventen dieser Fachhochschulen sind sehr stark nachgefragt. Es gibt überhaupt kein Problem, die Absolventen dieser Schulen in der Wirtschaft unterzubringen, und ich denke, daß diese kürzeren Studienzeiten mit ein Bestandteil dafür sein können, praxisorientierter, viel flexibler und schneller reagierend auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingehen zu können.

Wer länger studieren möchte, sich auch umfassender wissenschaftlich ausbilden lassen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Es wird darüber hinaus die Möglichkeit geben, nach dem Bachelor auch den Magister- und Doktortitel anzustreben. Das bedeutet, das jetzt vorliegende dreigliedrige System ist differenzierter, erlaubt es, individuellere Studienwünsche zu berücksichtigen, und es ist auch flexibler gegenüber den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.

Diese stärkere Differenzierung ist eine Entwicklung, die in ganz Europa feststellbar ist. So haben zum Beispiel die zuständigen Minister von Großbritannien, Frankreich, Italien und auch der Bundesrepublik Deutschland bereits am 25. Mai 1998 anläßlich der 800-Jahr-Feier der Sorbonne-Universität in Paris eine gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung abgegeben. Diese sogenannte Sorbonne-Erklärung ist zwar europarechtlich nicht bindend, aber eine wichtige politische Willenserklärung für die Harmonisierung der unterschiedlichen Hochschulsysteme in Europa auf der Grundlage des, wie ich meine, international verbreiteten dreistufigen Universitätssystems gewesen.

Eine Vertiefung dieser Absicht der europäischen Staaten, sich in diese Richtung zu entwickeln, ist die Deklaration über den europäischen Raum für Hochschulbildung, welche erst vor einigen Wochen von den zuständigen Ministern der Europäischen Union unterzeichnet wurde.

Nach Inkrafttreten der Novelle zum deutschen Hochschulrahmengesetz ist das dreistufige Modell außer in Österreich nur mehr in Griechenland, in Italien und in den Niederlanden studienrechtlich unbekannt. Das heißt, wir haben hier nicht nur das Phänomen, daß wir uns anpassen wollen an ein System, das aus dem angloamerikanischen Raum kommt, sondern es ist auch bereits so, daß sich ein Großteil der Staaten der Europäischen Union mit diesem System identifiziert.

Das heißt, die europäische Entwicklung geht eindeutig in die Richtung eines dreigliedrigen Systems, und wir sollten Rahmenbedingungen schaffen, die es bei Bedarf Studienkommissionen ermöglichen, ergänzend zum bestehenden System ein Studienangebot zu machen, bei dem weiterführende Abschlüsse weiterhin möglich bleiben, aber trotzdem kurzfristiger reagiert werden kann.

Dazu kommt – auch das ist, so meine ich, ein wichtiges Argument –, daß der Anstieg der Akademikerquote und das Sinken des Durchschnittsalters der Absolventen auch für die Wirtschaft in unserem Lande positiv sind und daß das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich unterstützt.

Ein weiteres Zusatzangebot – damit komme ich zur zweiten Vorlage und damit auch fast schon zum Ende – ist in der Möglichkeit zu finden, Privatuniversitäten in Österreich einzurichten und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite