stimmten Person. – Damit bin ich bei meiner zweite Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Können wir davon ausgehen, daß es einmal in diesem Land eine objektive Suche nach qualifizierten Personen geben wird, oder wird auch Ihrer Ansicht nach tatsächlich die Situation eintreten, die im Nationalrat diskutiert wurde? Wie wir wissen, gibt es im Zusammenhang mit dieser "Schienen-Control-Kommission" – das ist so ein Mischwort zwischen Englisch und Deutsch, es könnte auch "Schienen-Kontroll-Kommission" heißen – zwei Aspekte.
Der Herr Bundesminister erläutert uns, daß er die Schieneninfrastruktur stärker mit Unternehmen auslasten müsse. Das heißt, es geht um die Frage, möglichst viele internationale Eisenbahnunternehmen auf unsere Schiene zu bekommen. – Das ist der eine Aspekt.
Der zweite Aspekt, der bei dieser Novelle auch eine Rolle spielt, ist die Frage: Haben es diejenigen Unternehmen, die wir heute in Österreich haben, nämlich die ÖBB, die Privatbahnen und die Landesbahnen gut gemacht oder nicht? – Diese Frage wird uns auch beantwortet. Es gibt eine Zeitung "Der Eisenbahner". Es ist dies das Magazin der Gewerkschaft der Eisenbahner. In der Ausgabe 7 – 8/1999 teilt uns der Vorsitzende-Stellvertreter mit: Rail Regulator soll für fairen Wettbewerb auf der Schiene sorgen. – Es entsteht also der Eindruck, daß es der Vorsitzende-Stellvertreter bei der Eisenbahn, der nicht meiner Fraktion angehört, als wichtig ansieht, daß nicht die ÖBB zum Tragen kommt, sondern daß möglichst viele andere Unternehmen auf die Schiene kommen sollen. – Das ist für uns natürlich ein völlig neuer Ansatzpunkt. Wir hätten das gar nicht vermutet.
Ich möchte nunmehr den zweiten Gesetzentwurf, der jetzt zur Diskussion steht, zur Sprache bringen. Es ist dies das Personennah- und Regionalverkehrsgesetz. Hiebei geht es um die Finanzierung des Nahverkehrs. Das ist auch ein altes Anliegen der Freiheitlichen. Es hat jahrelang Diskussionen gegeben, bis es zu diesem Entwurf kam, den wir auch befürworten. Seitens der freiheitlichen Fraktion wird es also zu diesem Gesetz eine Zustimmung geben.
Es stellt sich für uns nur die Frage, mit welchem internationalen Ausblick dieses Gesetz abgefaßt wurde. Daher lautet meine dritte Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Können Sie uns erläutern, warum nicht das deutsche Modell von Verkehrsverbünden herangezogen wurde? – Denn mit diesem Gesetz, das nunmehr vorgelegt wurde, ist es nicht möglich, daß Konzessionsrechte bei Verkehrsverbünden bestehen, die dann natürlich auch weitergegeben werden können.
Ein interessanter Aspekt ist die Verkehrsanschlußabgabe, die von den Gemeinden verrechnet werden kann. Das kann Betriebe natürlich enorm belasten. Daher lautet meine vierte Frage: Wurde untersucht, wie sich diese Verkehrsanschlußabgabe – die der U-Bahn-Steuer in Wien ähnelt – auf die österreichische Wirtschaft auswirken wird? Inwiefern wird es zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit kommen?
Ich möchte nun zum nächsten Gesetzentwurf, der hier zur Diskussion steht, kommen, nämlich zum Kraftfahrliniengesetz, und ich darf mich diesbezüglich sehr gerne an die ÖVP wenden: Seitens der Wirtschaftskammer, die sehr stark von der ÖVP dominiert wird, wurde zum Kraftfahrliniengesetz eine sehr interessante Stellungnahme abgegeben, und zwar hinsichtlich der Dauer der Konzessionsrechte für Kraftfahrlinienunternehmen auf der einen Seite und hinsichtlich des Bereichs der formellen Reziprozität auf der anderen Seite. – Ich werde das kurz erläutern.
Es geht in Österreich darum, den öffentlichen Verkehr bestmöglich abzuwickeln, sozusagen den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Das wollen auch wir Freiheitlichen, ebenso wie wir auch eine Verbesserung der Schiene und auch eine Unterstützung der braven und tüchtigen Mitarbeiter bei der Schiene befürworten. Ich habe das Gefühl, wir sind die letzten, die sich dafür interessieren.
Zurück zum Kraftfahrliniengesetz: Seitens der Kammer wurde zum Ausdruck gebracht, daß es wichtig ist – das kann ich verstehen –, daß jemand die Konzessionsrechte möglichst lange innehat, also auf jeden Fall zehn bis 15 Jahre. Das lag allerdings wiederum nicht im Interesse der von der ÖVP dominierten Bundesländer, die meinten, daß fünf Jahre auch genug seien, damit man beeinflussen könne, daß ein Unternehmer, der keine optimale Leistung erbringt, gehen
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