spontanen Arztbesuch, und es ist eine Verbesserung der Wahrung der Intim- und Privatsphäre aufgrund des umfassenden Datenschutzes.
Aber es gibt auch für die Wirtschaft wesentliche, wenn nicht enorme Vorteile, und zwar Vorteile nicht nur für die kleinen Betriebe, sondern für die gesamte Wirtschaft. Sie erspart sich, lieber Herr Kollege Weilharter, die Ausstellung von 40 Millionen Krankenscheinen jährlich, und das erbringt allein ein Sparpotential von 440 Millionen Schilling. (Bundesrat Weilharter: Warum haben Sie denn beschlossen, daß die Krankenscheingebühr überhaupt kassiert wird!) Eine angestellte Kosten-Nutzen-Rechnung, wie wir Sozialdemokraten sie immer vorher machen, ergab, daß sich die Kosten der Einführung dieser Chipkarte bereits in zwei Jahren gerechnet oder amortisiert haben werden.
Aber auch die Sozialversicherungsträger selbst werden sich Personal ersparen, jedoch nicht in der Kopfzahl, sondern sie werden zumindest 100 hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen zu einem wichtigeren Servicedienst umgruppieren können.
Auch die Ärzte waren durch die Ärztekammer rechtzeitig in die Einführung der Chipkarte eingebunden. Es wird für sie in der Umstellungsphase die wesentlichen und notwendigen Beratungen geben, und die technischen Einrichtungen, also die Terminals, werden den Ärzten vom Hauptverband kostenlos zur Benützung überlassen.
Aus Gründen des Datenschutzes werden auf der Chipkarte vorerst nur der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Versicherungsnummer, der Kartenaussteller, das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsauszeichnung gespeichert sein. Es gibt aber schon heute konkrete Überlegungen betreffend eine künftige Weiterentwicklung dieser Chipkarte in den nächsten Jahren, und hier, glaube ich, sollten wir den ersten Schritt bei jenen Bürgerinnen und Bürgern setzen, die besonders gefährdet sind.
Ich habe schon erwähnt, Frau Bundesministerin, daß ich glaube, daß wir auf dem richtigen Weg sind bei der Umsetzung unserer gemeinsamen Zielsetzung, ein modernes, zeitgemäßes, menschen- und vor allem patientenfreundliches Gesundheitswesen für alle Österreicherinnen und Österreicher zu verwirklichen.
Einige kurze Anmerkungen auch noch zur 57. Novelle, weil auch sie wesentlich dazu beiträgt, einiges zur Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen zu leisten. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Zunächst aber möchte ich dem Bundesrat sagen, daß die Frau Bundesministerin – ich habe das in den letzten Tagen gelesen – an der Neuerlassung des ASVG arbeitet, und ich glaube, daß das unbedingt notwendig ist und daß man dieses Anliegen sehr rasch vorantreiben soll. Wir alle wissen und bedauern es, daß das ASVG für die Versicherten jetzt ein Buch mit sieben Siegeln ist und daß sich nach 57 Novellen eigentlich nur mehr ganz wenige Spezialisten wirklich auskennen. Ich hoffe – Sie haben unsere Unterstützung, Frau Bundesministerin –, daß es Ihnen gelingt, dieses Vorhaben bis zum Jahre 2002 zu verwirklichen.
Die 57. Novelle tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft und regelt unter anderem zum Beispiel Bestimmungen für die neuen Selbständigen, aber sie betrifft auch – das ist von Ing. Gruber, meinem Vorredner, heute schon erwähnt worden – die bäuerliche und die gewerbliche Sozialversicherung. Im speziellen werden freien Berufen in der Krankenversicherung weitere Möglichkeiten der Selbstversicherung geboten. Müttern von behinderten Kindern werden künftig die Jahre der Betreuung und der Erziehung als volle Beitragszeiten im Rahmen der freiwilligen Selbstversicherung angerechnet. Anregungen der Behindertenverbände betreffend ihre ungerechtfertigte Ungleichbehandlung haben dazu geführt, daß die Frau Bundesministerin diesen Anregungen auch Rechnung getragen hat. Es werden künftig nämlich jene Unfälle, die Behinderten-Vertrauenspersonen in Ausübung ihrer Tätigkeit oder in Schulungskursen erleiden, Arbeitsunfällen gleichgestellt werden.
Es ist daher keine Frage, daß wir als Sozialdemokraten sowohl der 56. als auch der 57. Novelle sehr gerne die Zustimmung geben und Ihnen, Frau Bundesministerin, Mut machen wollen, auch
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