das Gesetz an! Sonst könnte man das doch nicht zulassen. (Lebhafte ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Frau Ministerin, studieren Sie das einmal genau! Und wenn Sie mit den Ärzten reden, dann werden die es Ihnen genauso sagen. Es steht genau drinnen im Gesetz, daß sie nach vier Wochen in einem Landeskrankenhaus in ein Rehab-Zentrum kommen. (Bundesministerin Hostasch: Gerade haben Sie zwei Wochen gesagt!) Im Rehab-Zentrum sind es zwei Wochen und vorher vier Wochen im Landeskrankenhaus. Ich bringe Ihnen eine schriftliche Bestätigung.
Hier ist endgültig einzugreifen, Frau Ministerin. Wir alle können in diese Situation kommen, vorausgesetzt, daß nicht der Titel eines Politikers auf der Chipkarte vermerkt ist. Ich glaube nämlich, daß Privilegien im Sozialversicherungssystem genauso wie in allen anderen Bereichen keinen Platz finden sollen.
Wenn wir den enorm umfangreichen Beamtenapparat der Versicherungen, die unnötigen Versicherungsburgen, die Erholungshotels der Versicherungsbediensteten reduzieren, dann können wir Freiheitlichen ganz leicht noch mehr Leistung von den sozialen Krankenversicherungen verlangen. (Bundesrat Payer: Wir werden die Versicherungsanstalten in den Dschungel verlegen nach dem, wie Sie da reden!)
Wir haben vorhin von Datenschutz gesprochen und darüber abgestimmt. Dieses Chipkartenprojekt trägt einen tollen Namen, ist aber von einer unglaublichen Datenverarbeitungsgläubigkeit geprägt. Man bekommt das alles so serviert, als würde alles perfekt funktionieren und man müßte nur zugreifen. Diese Chipkarte ist lediglich ein Versicherungsnachweis. Es sollte aber eine Chipkarte sein, die zu einem totalen Gesundheitssystem Eintritt gibt. Dazu bedarf es nicht eines sündteuren Papiers von einer Milliarde Schilling. Das Pferd ist wieder einmal von hinten aufgezäumt worden, anstatt zuerst die Voraussetzung zu schaffen und dann zu beschließen. – Aber ja, ich habe es vergessen: Die nächste Novellierung kommt bestimmt.
Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Gesetzgebungsperiode. Diese Fülle von Nationalratsbeschlüssen ist die Folge davon, daß Anträge der Opposition im Laufe dieser Periode immer wieder vertagt worden sind – nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat.
Wir behandeln jetzt die 57. ASVG-Novelle, aber nicht nur diese, sondern auch die 27. Novelle des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes. Wir haben eine Gesetzeslage in Österreich, die zersplittert ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird im Prinzip mißachtet. Die Selbstverwaltung ist zu kostspielig. Diese derzeitige Gesetzeslage, meine Damen und Herren, ist unzumutbar! Das Auffinden der geltenden Bestimmungen wird durch zahllose Novellen erschwert. Komplizierte Formulierungen, Übergangsbestimmungen und so weiter machen es sogar für uns – und schon gar für den diensttuenden kleineren Beamten draußen – nahezu unmöglich, es zu verstehen.
Man sollte darüber nachdenken, Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die alle Österreicher in der Sozialversicherung eine Gleichbehandlung erfahren. Sie alle zahlen Steuern und Abgaben nach dem gleichen System. Sie sind Bürger dieses Landes, ob Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Freiberufler, Unternehmer, Bauern – auch wenn Sie es nicht hören wollen, Frau Kollegin Schicker ist leider nicht anwesend –, und sie haben einen Anspruch darauf, daß sie die gleichen sozialen Rechte haben.
Wir haben nicht nur 27 Sozialversicherungsanstalten, sondern außerdem auch noch 33 Landesstellen und 116 Außenstellen. (Bundesrat Wolfinger: Die hervorragende Arbeit leisten!) Sie, Frau Ministerin, sind gefordert! Sie sind für moderne Verwaltung: Durchstöbern Sie doch dieses Wirrwarr der bestehenden Sozialversicherungsgesetze, ordnen Sie sie, damit durch die Sozialgesetzgebung im nächsten Jahrtausend allen Versicherten eine gesicherte Zukunft und ein gesicherter Lebensabend geboten wird.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite