Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 180

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facheren, unkomplizierten Zugang zum Gesundheitssystem, zu den Gesundheitsleistungen haben werden, und es damit wirklich zu einer Modernisierung auch im Abrechnungssystem der gesamten Sozialversicherung kommt. Dadurch wird es im Bereich der Sozialversicherung einen Rationalisierungseffekt geben, den wir dahin gehend nützen können, daß sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr den Versicherten zuwenden können und nicht mit administrativen Aufgaben belastet sind – zumindest nicht im gegenwärtigen Ausmaß, denn natürlich bleibt Administration weiterhin eine Aufgabe.

Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Es werden die Betriebe damit ent lastet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen nicht mehr in die Personalabteilung zu gehen, um sich einen Krankenschein zu besorgen. Dadurch sind aber auch die persönlichen Daten – sprich: braucht jemand einen Krankenschein oder braucht er keinen – nicht mehr so transparent. Es ist dann nur mehr Sache jedes einzelnen, zum Arzt zu gehen, ohne daß der Dienstgeber – und es gibt solche und solche Dienstgeber – davon erfahren muß. Ich halte auch das für einen wichtigen Faktor, gerade in einer Welt, in der die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft eher komplizierter als einfacher wird.

Nicht zuletzt – und darüber bin ich sehr froh – bekennt sich, wie die Debatte im Parlament gezeigt hat, jetzt auch die Ärzteschaft mit vollem Herzen zu dieser Chipkarte. Sie ist ein wichtiger Partner geworden, der dieses Instrumentarium auch für sich nutzen wird, denn es werden auch die Ärzte Vorteile aus dieser neuen Verrechnungsmöglichkeit haben – Vorteile, die sich nicht von einem Tag auf den anderen, sondern sukzessive mit der kompletten Implementierung und auch Weiterentwicklung ergeben werden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wenn ich sage "Weiterentwicklung", dann meine ich, daß mit diesem Gesetz sichergestellt ist, daß nicht nur bei der Einführung, sondern auch bei einer eventuellen Weiterentwicklung die persönlichen Daten, der umfassende Datenschutz absolut gesichert ist. Das ist etwas, was mir von Anfang an am Herzen gelegen ist, denn es darf keine Verunsicherung bei den Versicherten, bei den Benutzern geben, es darf nicht der Eindruck erweckt werden, es komme der "gläserne Patient". Das ist etwas, was ich immer wieder zu bekämpfen versuchen werde, wo immer Tendenzen in diese Richtung auch entstehen.

Ich bin daher sehr froh darüber, daß nun der Hauptverband die entsprechenden Schritte setzen kann. Es gibt auch einen weiteren Effekt, nämlich daß – verzeihen Sie, wenn ich das noch sage – die österreichische Volkswirtschaft einen wirtschaftlichen Impuls erhält, zeigen zu können, wie leistungsfähig österreichische Industriebetriebe, wie leistungsfähig die österreichische Wirtschaft bei der Erarbeitung, der Implementierung, aber auch dann bei der Servicierung dieser Chipkarte ist. Es ist österreichisches Know-how, das einfließen wird, es wird österreichische Wertschöpfung geben. Ich bin überzeugt davon, daß wir ein Vorzeigeprojekt auch für andere Länder zustandebringen, die diese Leistung ebenfalls in Anspruch nehmen werden. Ich hoffe, daß damit die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die Betriebe zusätzlichen Profit haben werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich verstehe, daß es etwas unverständlich erscheint, daß an einem Tag zwei ASVG-Novellen beschlossen werden sollen. Es wäre natürlich auch möglich gewesen, ein eigenes Chipkartengesetz zu machen und die quasi normalen ASVG-Novellen in der gewohnten Form zu entwickeln.

Ich bin jedoch der Meinung, daß es richtig ist, das an und für sich in sich geschlossene Chipkartengesetz in den Rahmen der ASVG-Gesetze einzubinden, weil es ein integrativer Bestandteil unseres Sozialversicherungswesens ist und daher auch weiterhin dem zugehörig sein soll. Daher gibt es die etwas absurde Situation, daß man die 56. und die 57. ASVG-Novelle behandelt.

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Drochter! Ich darf Ihnen sagen, daß mein Ressort und ich bereits an der 58. ASVG-Novelle arbeiten, weil mit dieser Novelle sicherlich wieder eine sehr spezifische Weiterentwicklung der besonderen Erfordernisse der Versicherten, der Bevölkerung möglich gemacht wird. Genau das macht das ASVG auch so kompliziert, es kann kein einfaches


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