Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 187

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.

20.15

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Gesetz geht es darum, die Legaldefinition für Blindenführhunde gesetzlich zu verankern und damit etwas zu erreichen, was gerade für Menschen mit Handicaps unverzichtbar ist: daß sie nicht durch Geschäftemacherei benachteiligt werden können.

Es sind uns Fälle bekannt geworden, bei denen Blinden Hunde angeboten wurden, die nicht den Erfordernissen von blinden Menschen entsprechen. Jeder von uns weiß, was das auch für Risiken bedeutet – ich spreche hier nicht nur den materiellen Aspekt an, sondern die Risiken für die Personen selbst –, wenn ein Blindenführhund nicht richtig oder nicht gut ausgebildet und nicht verläßlich ist. Daher ist es ganz wichtig, daß durch diese gesetzliche Grundlage eine Qualitätssicherung und auch eine Qualitätskontrolle geschaffen wurden und damit der Schutz von Blinden vor unseriöser Geschäftemacherei gegeben ist. Das ist der zentrale Punkt, und ich glaube daher, daß dies ganz wichtig ist.

Mein Ressort wird sich in dem Bestreben, noch mehr Bürgernähe zustande zu bringen, auch darum bemühen, mittels eines Erlasses sicherzustellen, daß das Bundessozialamt als prioritäre Ansprechstelle für alle Blinden in bezug auf Wünsche in Richtung Blindenführhund, aber auch in bezug auf andere Anliegen definiert wird. Diese zentrale Ansprechstelle wird dann eine Koordination auch mit anderen betroffenen Stellen durchführen. Wie Sie wissen, ist in diesem Bereich oft nicht nur die Sozialversicherung anzusprechen, sondern es müssen – da es sehr oft auch um Landesfragen geht – auch Landessozialhilfeträger und andere Institutionen als Partner zur Befriedigung einer persönlichen Situation angesprochen werden.

Wir haben diese Legaldefinition gemeinsam mit dem Österreichischen Blindenverband und damit mit jenen, die die besten Erfahrungen haben, erarbeiten können. Ich möchte mich auch vor Ihnen bei den Kolleginnen und Kollegen des Österreichischen Blindenverbandes, mit denen uns eine hervorragende Zusammenarbeit – jetzt auch mit einem neuen Präsidenten – verbindet, bedanken. Ich bin daher sehr froh, daß wir heute diesen Schritt wählen können.

Was die Frage der Partnerhunde betrifft, gibt es schon Gespräche hinsichtlich einer Definition. Diese Gespräche sind aber noch weit davon entfernt, daß man tatsächlich zu einer gemeinsamen Definition kommen könnte. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ich wollte trotzdem darauf hinweisen: Wir sind dabei, auch die Frage der Partnerhunde in die Diskussion zu bringen. Ich kann aber nicht absehen, zu welchem Zeitpunkt in dieser Frage gemeinsame Standpunkte auf den Tisch gelegt werden können und wie diese aussehen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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