Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 188

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen, bevor wir in der Tagesordnung weitergehen, mitteilen, daß die Präsidiale, die vor kurzem getagt hat, zu dem Schluß gekommen ist, nach Erledigung des 39. Tagesordnungspunktes die Sitzung bis morgen zu unterbrechen.

36. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird (1114/A und 2020/NR sowie 6055/BR der Beilagen)

37. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1145/A und 2021/NR sowie 6019 und 6056/BR der Beilagen)

38. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden (1150/A und 2022/NR sowie 6057/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 36 bis 38 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 36 bis 38 hat Herr Bundesrat Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 36 des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird, liegt Ihnen allen schriftlich vor. Ich erspare mir und Ihnen das Verlesen dieses Berichtes.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 37 des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche


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