Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 198

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Kosten vom Familienlastenausgleichsfonds und von den Sozialversicherungsträgern, den Krankenversicherungsträgern gemeinsam aufgebracht werden.

Wir alle wissen, daß die Geburtenzahlen auch in Österreich drastisch und dramatisch zurückgehen und daß wir daher froh sein müssen, wenn sich Familien auch auf diesem Wege für ein Kind und damit für die Zukunft dieser Republik Österreich entscheiden. Wir schätzen, daß dafür zirka 100 Millionen Schilling erforderlich sein werden. Wenn man einen Vergleich zu den entsprechenden Zahlen in Deutschland zieht, muß man von zirka 4 400 Versuchen in Österreich ausgehen. Zirka 30 Prozent sind – wieder verglichen mit Deutschland – Gott sei Dank erfolgreich beziehungsweise leider "nur" erfolgreich, denn es wäre uns sicherlich angenehmer und lieber, wenn 100 Prozent zum Erfolg führen könnten, denn dann wären dies zirka 1 500 Geburten.

Wir sind sehr glücklich darüber, daß diese Einigung noch erreicht worden ist, und werden daher seitens der Österreichischen Volkspartei gegen dieses In-vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

21.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

21.00

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kollege Wilfing hat schon darauf hingewiesen, daß das heute zu beschließende In-vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz in Zukunft wesentlich dazu beitragen wird, daß es nun möglich sein wird, vor allem Paaren, die bisher ungewollt kinderlos geblieben sind und sich eine künstliche Befruchtung nicht leisten konnten, einen großen Teil dieser Kosten abzugelten.

Trotzdem wird es keine In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein geben, wie oft unwissend oder boshaft behauptet wird. Vielmehr ist dafür die Errichtung eines eigenen Fonds vorgesehen, der, wie Kollege Wilfing auch schon gesagt hat, zu gleichen Teilen aus dem Familienlastenausgleichsfonds und von den Krankenversicherungsträgern finanziert werden wird. Dieser Fonds wird aber nur 70 Prozent der Kosten übernehmen, und es kann daher ohne weiteres der Fall sein, daß es Familien oder Paare gibt, die sich auch die verbleibenden 30 Prozent an Eigenkosten nicht leisten können, weil sie ein sehr geringes Familieneinkommen haben. In solchen Fällen sind die Sozialfonds der Länder und Gemeinden aufgerufen, helfend einzuspringen.

In Anbetracht dessen möchte ich hier schon erwähnen, daß es wünschenswert wäre, daß es in diesem Zusammenhang unter den Ländern, aber auch unter den Gemeindevertreterverbänden zu einer regionalen Abstimmung kommt, damit insgesamt unterschiedliche Zuschüsse vermieden werden. Denn nichts wäre unangenehmer, als wenn es in den Gemeinden beziehungsweise in den Ländern zu unterschiedlichen Zuschüssen käme.

Wir alle wissen, daß die Behandlung für Frauen nicht angenehm ist und sogar mögliche gesundheitliche Spätfolgen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Daher ist auch zu verstehen, daß auf Vorschlag des Obersten Sanitätsrates nur vier Versuche für jedes Paar, das bis dato kinderlos geblieben ist, finanziell rückerstattet oder finanziert werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird für den Fonds mit den Trägern von Krankenanstalten, welche unbedingt die erforderlichen Berechtigungen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisationen haben müssen, die notwendigen Verträge abschließen. In den Verträgen sollen jedenfalls die Honorierung, der Leistungsumfang, die Dokumentierung, die Modalitäten der Rechnungslegung beziehungsweise die Formen der möglichen Vertragskündigung, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie wesentliche und klare Maßnahmen zur Qualitätssicherung festgelegt werden. Das heißt, daß der Hauptverband nur mit jenen Anstalten Verträge abschließen darf, welche auch die geforderten hohen Qualitätskriterien jederzeit erfüllen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es uns mit der in dem heute zu beschließenden Gesetz getroffenen Regelung gelingt, zur Erfüllung des Kinderwunsches auch finanziell und sozial schwächerer Familien beizutragen, wird auch bei diesen Menschen der seelische und ge


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