Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 197

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

39. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz) (2010/NR sowie 6058/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 39. Punkt der Tagesordnung. Wie ich Ihnen schon gesagt habe, ist das für heute der letzte Tagesordnungspunkt, den wir erledigen werden. Wir werden die Sitzung morgen mit Punkt 40 fortsetzen.

Punkt 39 der Tagesordnung betrifft ein Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird, liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit – laut meinen Unterlagen – den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Wilfing. – Bitte.

20.57

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätztes Plenum! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder oder jede von uns kennt wahrscheinlich ein Ehepaar, das sich Kinder wünscht, von der Natur diese Gunst aber nicht erhalten hat. Wahrscheinlich kennt auch jeder von uns ein Ehepaar, das aus diesem Grund mit Hilfe der modernen Methoden der Reproduktionsmedizin versucht hat, über den Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind zu bekommen.

Daher wissen wir alle – zum Teil seit vielen Jahren –, welche immens hohen Kosten mit der In-vitro-Fertilisation – wie sie im technischen Gebrauch heißt – verbunden sind. Wir wissen daher auch, daß es da eine soziale Ungerechtigkeit insofern gab, als sich gutsituierte, reichere Mitbürger diese Methode eher als Ärmere oder schwächer Verdienende leisten konnten.

Es war uns von der Österreichischen Volkspartei daher seit vielen Jahren ein Anliegen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und für alle Ehepaare den gleichen Zugang zu dieser Methode zu gewährleisten. Dafür gibt es viele internationale Vorbilder – ich nenne nur Deutschland, Frankreich oder andere europäische Staaten –, die dies schon lange auf Krankenschein ermöglichen.

Ich freue mich darüber, daß es zum Schluß dieser Legislaturperiode – auch aufgrund der guten Gesprächsbasis zwischen Familienminister Dr. Martin Bartenstein und Sozialministerin Eleonora Hostasch – gelungen ist, nun dieses In-vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz zu ermöglichen und damit zu gewährleisten, daß in Zukunft 70 Prozent der Kosten von bis zu vier Versuchen – das richtet sich nach den Kriterien des Obersten Sanitätsrates – rückvergütet werden und daß diese


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