Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 196

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Wir haben uns dazu entschlossen und auch die Zustimmung im Nationalrat dafür bekommen, die Wirtschaft derzeit nicht mit Beitragserhöhungen zu befassen, um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß wir durch eine funktionierende Wirtschaft Arbeitsplätze entsprechend weiterentwickeln können. Aber es müssen darüber im nächsten Jahr sicherlich Beratungen geführt werden, weil eine Unausgewogenheit zwischen dem, was aus dem Gesetz an Leistungen zu erbringen ist, und dem, was an Beiträgen erbracht wird, besteht.

Trotzdem bin ich sehr froh, daß damit in dem Sinne, keine Belastungen im Bereich der Lohnnebenkosten herbeizuführen, die Lösung gefunden werden konnte, die Ihnen heute vorgelegt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Mainoni und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Konsequenzen aus dem "Euroteam"-Skandal vor. Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung ... (Rufe bei den Freiheitlichen in Richtung ÖVP. – Bundesrat Schöls: Das ist bereits die aufgewärmte Suppe! Das brauchen wir nicht!) Wir haben zu dem Tagesordnungspunkt noch eine Abstimmung durchzuführen.

Wir kommen zur Abstimmung betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden.


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