Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 200

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Qualifikation nachweisen können. Mit diesen Einrichtungen werden Verträge abgeschlossen, damit kinderlose Paare die Möglichkeit haben, sich ab 1. 1. 2000 mittels eines Patientenvertrages auf Basis dieses Gesetzes den unerfüllten Kinderwunsch doch vielleicht erfüllen zu können. Die Vorgangsweise soll für diese Paare sehr unbürokratisch sein; sie sollen nicht in irgendeiner Form in das Verrechnungswesen zwischen dem Fonds und dem jeweiligen Leistungserbringer involviert werden.

Ich bin daher davon überzeugt, daß wir ein gutes Gesetz schaffen konnten. Wir mußten uns aber selbstverständlich auch nach der österreichischen Rechtslage richten. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat erst vor kurzem festgestellt, daß Unfruchtbarkeit keine Krankheit im Sinne des Krankheitsbegriffes ist, und daher haben wir diese – wie ich meine – sinnvolle Lösung, einen Fonds zu gründen, gefunden.

Dieses Gesetz – erlauben Sie mir diese Bemerkung – hat daher, auch ohne künstliche Befruchtung, sehr viele Väter und Mütter. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny. ) Alle waren von dem Willen getragen, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen und eine für alle gute Lösung zu finden. Auch ich bin daher sehr froh, daß wir nun dieses neue Gesetz haben.

Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Ich darf mich bei der Präsidiale sehr herzlich dafür bedanken, daß es durch ihre Vorgabe ermöglicht wurde, alle Tagesordnungspunkte, die mein Ressort und mich betroffen haben, heute gemeinsam zu erledigen. Ich wünsche Ihnen für Ihre morgigen Beratungen noch alles Gute und bedanke mich herzlich für die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesministerin! Auch ich darf mich von hier aus ganz herzlich dafür bedanken, daß Sie heute so lange bei uns waren. Es ist nicht sehr häufig der Fall, daß ein Minister so selbstverständlich für einen anderen auf der Regierungsbank Platz nimmt. Dafür ganz herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist das nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, den 30. 7. 1999, um 9 Uhr. Wir werden morgen um 9 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 40 fortsetzen.

(Die Sitzung wird um 21.13 Uhr unterbrochen und am Freitag, dem 30. Juli 1999, um 9.01 Uhr wiederaufgenommen. )

Fortsetzung am 30. Juli 1999

Präsident Jürgen Weiss: Ich nehme die gestern unterbrochene Sitzung wieder auf und beginne mit einem Gruß an Herrn Kollegen Dr. Vincenz Liechtenstein, der heute Geburtstag feiert. (Allgemeiner Beifall.)


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