Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 201

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40. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1969 und 2060/NR sowie 6059/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 40. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hans Ager übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile es ihm.

9.02

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Bundesstraßengesetz. Bezüglich Bundesstraßengesetz – so können wir den Erläuternden Bemerkungen entnehmen – ist als Grundlage die GSD-Studie genannt, das ist die Studie betreffend "Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstandortes Österreich".

Wir gestalten daher nach dem Bundesstraßengesetz einen Verkehrsträger neu. Es werden etwa 10,4 Milliarden Schilling an Kosten – so wurde geschätzt – auf uns zukommen, ohne daß es eine entsprechende Studie darüber gibt, wie die verkehrsmäßige, verkehrswirtschaftliche Vernetzung in Österreich stattfinden soll.

Wir wissen also nicht – das geht aus dieser Studie nicht hervor –, wie sich zum Beispiel die Rohrleitungen entwickeln, um etwa flüssige Güter zu transportieren, oder wie sich die Schiffahrt auf der Donau, wie sich der Schienenverkehr und wie sich der Luftverkehr entwickeln. Das ist wieder unser zentraler Ansatzpunkt, den wir abermals hier zur Sprache bringen wollen, was wir auch schon gestern getan haben.

Wir haben gestern im Zusammenhang mit der Novelle des Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetzes betreffend Schienenkontroll-Kommission zum Ausdruck gebracht, daß man das nur gesamthaft sehen kann und daß man von parteipolitischen Zuordnungen zu einzelnen Infrastrukturbereichen oder Unternehmen Abstand nehmen sollte.

Eine Zusammenführung der Verkehrsbereiche erscheint uns deshalb notwendig; ich möchte das wiederum sagen, weil man es nicht oft genug sagen kann. Wir können nur hoffen, daß das dann im Rahmen der neuen Regierungsbildung passieren wird.

Die GSD-Studie kennt drei Typen von Straßen, und zwar Typ 1, das höchstrangige Straßennetz, Typ 2, das hochrangige Straßennetz, und Typ 3, sonstige Bundesstraßen. Wie Sie wissen, ist


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