Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 202

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diese Typisierung im Bundesstraßengesetz nicht vollzogen worden, obwohl die GSD-Studie als Grundlage genannt wurde. Dort gibt es die Bundesstraßen A – Bundesautobahnen –, die Bundesstraßen S – Bundesschnellstraßen – und die Bundesstraßen B – alle übrigen Bundesstraßen.

Das Ganze soll sich, wie die Berechnungen ergeben, auf einen Betrag von 10,4 Milliarden Schilling belaufen. Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Wo und wie werden die 10,4 Milliarden Schilling aufbringbar sein? (Ruf bei der ÖVP: Die sparen wir bei den ÖBB ein!) War eine der Grundlagen für die Aufbringung auch Ihre Notwendigkeit, das Road-pricing möglichst rasch in Österreich umzusetzen?

Im Bundesstraßengesetz gibt es noch einen sehr interessanten § 10, wonach Beiträge von Unternehmungen an die Bundesstraßenverwaltung zu entrichten sind, wenn eine Bundesstraße wegen der besonderen Art oder Häufigkeit der Benützung durch eine Unternehmung oder durch deren Kunden und Lieferanten in einer kostspieligeren Weise gebaut oder erhalten werden muß, als dies mit Rücksicht auf den allgemeinen Straßenverkehr notwendig wäre.

Da kann also die Bundesstraßenverwaltung Beträge festsetzen, die die Wirtschaftsfähigkeit von Unternehmungen beeinträchtigen könnten. So eine Gesetzesbestimmung kann man nicht einfach so hinschreiben, ohne die Konsequenzen für die österreichische Wirtschaft abzuschätzen. Ich frage Sie, Herr Bundesminister, natürlich in diesem Zusammenhang – wir kennen das schon im Rahmen der U-Bahn-Steuer von Wien –: Welche Konsequenzen schätzen Sie diesbezüglich ab, was bedeutet das für österreichische Unternehmen?

§ 25 des Bundesstraßengesetzes ist eine sehr interessante Bestimmung, und zwar fällt das Verbot von optischen Werbungen innerhalb von 100 Metern entlang der Autobahnen. Das ist eine interessante Bestimmung, weil es eine Chance ist, etwas für Wirtschaftsunternehmen in Österreich zu tun. Übrigens möchte ich bei dieser Gelegenheit anmerken, daß ohnehin schon optische Werbungen bei Autobahneinfahrten in Wien zu sehen sind, die sicherlich in einem deutlich geringeren Abstand als 100 Meter plaziert sind.

Ich persönlich halte es für gut, wenn man die österreichische Wirtschaft fördert, etwas für die österreichische Wirtschaft tut. Es beunruhigt mich nur, daß die Erläuterungen, Herr Bundesminister, de facto die Wiederholung des Gesetzestextes sind, also sozusagen, daß die Unternehmen, die etwas in diese Richtung tun wollen, im Grunde genommen keine Richtschnur haben beziehungsweise die Behörde keine Richtschnur hat.

Wir wollen dazu natürlich eine Objektivierung haben. Ich frage Sie daher, Herr Bundesminister: Wie wird diese Objektivierung aussehen? Wird es dazu einen Runderlaß geben? Wie wird dieser Runderlaß ausschauen? Können wir vielleicht eine Kopie dieses Runderlasses erhalten?

Als Wiener Bundesrat bin ich natürlich an der Nordost-Umfahrung Wiens interessiert. Sie ist Bestandteil des Bundesstraßengesetzes geworden. Da wird es genauso eine Finanzierungsproblematik geben; darüber ist genauso offen zu diskutieren, wie man das machen soll, und zwar fair für alle machen soll.

Es gibt allerdings in Wien noch die Diskussion im Zusammenhang mit der 6. Donauquerung. Da bestehen Fragen betreffend Umweltschutz. Es stellt sich für uns natürlich hier in der Länderkammer die Frage: Wie sehen Sie die Problematik bezüglich der 6. Donauquerung? Welche Risken sehen Sie im Zusammenhang mit dem Umweltschutz?

Wir meinen daher zusammenfassend nochmals, daß man, wenn man ein großes Verkehrsgesetz macht, eine Bestandsanalyse der Branche durchführen muß, man sich wirklich anschauen muß, wie sich eine Branche gesamtheitlich verhält und wohin sie zielt. Du wirst mir dann recht geben, Dipl.-Ing. Missethon, denn du kommst aus diesem Bereich. Es wird also sehr interessant sein, zu erfahren, ob seitens der ÖVP dieser Novelle zugestimmt wird.

Uns beunruhigt natürlich, daß das in diesem Fall nicht erfolgt ist. 10,4 Milliarden Schilling, die auf die Republik Österreich zukommen, sind ja kein "Lapserl". Wir sehen das auch an solchen


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