Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 212

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2. Ausschluß von Führungsfunktionären, von den unter Ziffer 1 angeführten Institutionen, von der Mitgliedschaft in Organen der GBV, zum Beispiel Geschäftsführung und Aufsichtsrat (Bundesrat Payer: Und was ist mit Rosenstingl!);

3. Entflechtung der derzeitigen Doppelfunktion des Revisionsverbandes als Interessenvertretung und Kontrollinstanz, um eine unabhängige Prüfung der GBV sicherzustellen;

4. Verpflichtung zur Weitergabe eventueller Preisnachlässe" – das betrifft diese 3 Prozent, die ich erwähnt habe –, "welche Gemeinnützige Bauvereinigungen von den Baufirmen erhalten, an die Mieter;

5. keine Einhebung eines Grund- und Baukostenanteils von Mietern Gemeinnütziger Wohnungen;

6. Absenkung des mit dem dritten Wohnrechtsänderungsgesetz festgelegten wertgesicherten Erhaltungsbeitrages;

7. Änderung des § 15 WGG in der Hinsicht, daß Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte die Möglichkeit haben, Eigentum an den aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen unabhängig vom Errichtungszeitpunkt erwerben zu können;

8. Verpflichtung zum Abschluß von jederzeit nachverhandelbaren und tilgbaren Hypothekardarlehen ohne Fixzinssatzbindung und den damit verbundenen langen Laufzeiten."

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Ich bitte Sie, dem Antrag im Sinne einer Verbesserung der Situation für die Wohnungssuchenden und für die derzeitigen Mieter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.50

Präsident Jürgen Weiss: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ferdinand Gstöttner das Wort. – Bitte.

9.50

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz gibt Anlaß, von verschiedenen Seiten her beleuchtet zu werden. Ich möchte dies aus oberösterreichischer Sicht tun.

Die Wohnbauförderungsgesetze der Länder und die Bundesgesetzgebung betreffend das Mietrecht und die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen bedürfen einer Anpassung an die geänderten Verhältnisse, damit das Grundrecht Wohnen wieder den ihm zustehenden Stellenwert erlangt. Die Bundesländer haben in ihrer Verantwortung die Wohnbauförderung maßgeschneidert auf die regionalen Bedürfnisse zu entwickeln. Die Wohnversorgung ist durch Neubau und Sanierung zu sichern und muß mit der materiellen Leistungsfähigkeit der Bewohner und der Wohnungssuchenden in Übereinstimmung stehen.

Die Länder können verschiedene Maßnahmen auch im Wege der Aufsicht und ihres Förderungsmonopols gegenüber den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen durchsetzen, soweit der Bund keine ausreichenden Vorgaben trifft. Die SPÖ tritt dafür ein, daß für alle Gruppen der Bevölkerung ein zeitgemäßes und ihrer Einkommenssituation entsprechend leistbares Wohnen sichergestellt wird. Insbesondere sind die Jugend und die Jungfamilien bei der Befriedigung ihrer Wohnbedürfnisse zu unterstützen.

Die SPÖ fordert Chancengleichheit beim Wohnen in Miete und Eigentum. Als unser oberösterreichischer Wohnbaureferent, Landesrat Dipl.-Ing. Erich Haider, im Jahre 1997 das Wohnbaureferat übernommen hat, wurde eine genaue Analyse erstellt, und es wurden folgende Sofortmaß


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