Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 217

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Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon. Ich erteile es ihm.

10.07

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ein paar Worte zum Notifikationsgesetz.

Der wesentliche Inhalt der Regierungsvorlage ist die Erweiterung des Notifikationsverfahrens auf die Informationsdienste. Das Notifikationsverfahren dient dazu, Hindernisse für den freien Warenverkehr auf dem Binnenmarkt zu erkennen und nach Möglichkeit zu verhindern. Weiters gibt es der Europäischen Kommission wichtige Hinweise darauf, in welchen Bereichen die Regelungen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, sodaß eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene ausgearbeitet werden kann. Nunmehr unterliegen auch die Informationsdienste diesem Notifikationsverfahren.

Die Informationsgesellschaften sind ein extrem schnell wachsender Wirtschaftsbereich. Dazu zählen die gesamten Online-Dienstleistungen, die ohne gleichzeitige Anwesenheit der Parteien nur auf individuellem Abruf erbracht werden. Die Chancen in diesem Bereich sind vor allem für die KMUs, also für die kleineren und mittleren Unternehmen, gar nicht hoch genug einzuschätzen.

Auf elektronischem Wege können nun auf der ganzen Welt Dienstleistungen angeboten werden, ohne daß dazu Niederlassungen im Ausland erforderlich sind. Zum Beispiel fallen darunter elektronische Buchungen bei ausländischen Reiseveranstaltern, die Abgabe von Gutachten eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters auf elektronischem Wege oder etwa – ebenfalls auf elektronischem Wege – die Übermittlung eines Planes eines Architekten.

Diese neuen Wettbewerbschancen für die heimische Wirtschaft im europäischen Raum können aber nur dann optimal genutzt werden, wenn nicht durch unterschiedliche Regelungen der Mitgliedstaaten wieder Handelshemmnisse aufgebaut werden. So war es naheliegend, das bereits bewährte System des Notifikationsverfahrens auf Vorschriften betreffend die Dienste der Informationsgesellschaften auszudehnen.

In diesem neuen Wirtschaftsbereich wird sich im Laufe der Zeit durch die rasche Entwicklung auch im Technologiebereich ein weiterer Regelungsbedarf ergeben – ein Regelungsbedarf, der heute in seiner vollen Dimension wahrscheinlich noch gar nicht abgeschätzt werden kann.

Eine europaweite Regelung ist aus meiner Sicht derzeit noch gar nicht möglich. Um trotzdem den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, ist es aus meiner Sicht zweckmäßig, die Regelungskompetenz bei den Mitgliedstaaten zu belassen, diese Regelungssysteme trotzdem einem gemeinsamen Kontrollsystem zu unterwerfen, um nötige Behinderungen des Binnenmarktes zu verhindern.

Das Notifikationsverfahren bei den Informationsdiensten ermöglicht somit eine optimale Nutzung der Chancen des Binnenmarktes durch die Unternehmen, ohne daß legitime Schutzinteressen zu kurz kommen. Deshalb wird die ÖVP diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.10

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Johann Payer. Ich erteile ihm das Wort.

10.10

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz dient auch der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das Notifikationsverfahren wird auf Vorschriften betreffend Dienste der Informationsgesellschaft ausgedehnt – das hat auch mein Vorredner schon gesagt –, es


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