Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 226

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wo stehen wir im Augenblick? – Im Augenblick gehen wir auf die 100 Millionen Schilling zu bei Sicherungsarbeiten für die Binge, um überhaupt einmal feststellen zu können, ob weitergearbeitet werden kann. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Dadurch, daß die Bergung aufgehoben ist, kann von uns im Augenblick in Richtung Bergung, bevor dieses Gesetz nicht publiziert ist, nichts weiter unternommen werden. Es hat in den letzten Wochen wiederholt Gespräche auch mit dem nunmehr zuständigen Arbeitsinspektorat gegeben, die deutlich gemacht haben, daß jeglicher Bemühung dieser Art, bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit mit menschlichen Opfern, mit überdurchschnittlichem Risiko zu rechnen ist, keine Zustimmung erteilt werden kann.

Wir werden dieses Verfahren wiederaufnehmen, sobald auch der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt hat, und dann werden wir die entsprechenden Erhebungen führen können.

Ein weiterer Punkt: Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, daß im Tauerntunnel ein LKW zu rasch in eine Baustelle hineingefahren ist, die nicht der Wirtschaftsminister angeordnet hat, sondern deren Verlegung die Gendarmerie mit der Baufirma veranlaßt hat. Mir zu unterstellen, ich sei daran schuld, ist weit hergeholt; das muß ich akzeptieren.

Das Wirtschaftsministerium hat die zweite Tunnelröhre nie behindert, sondern vor allem das Bundesland Salzburg – auch mit den zuständigen blauen Landesräten – hat bis zuletzt immer nein gesagt. Um ein Beispiel zu nennen: Die zweite Tunnelröhre Katschberg ist nur bis zur Landesgrenze Salzburg Trassenverordnung, weil Salzburg diese einvernehmlich abgelehnt hat und auch in Kärnten bis zum jüngsten Regierungswechsel unisono eine negative Einstellung zu einer zweiten Tunnelröhre gegeben war. In diesem Zusammenhang von einer Verantwortung des Wirtschaftsministers zu sprechen, bedarf einer gehobenen Phantasie und einer wirklich kreativen Vorverurteilung.

Nächster Punkt: Benzinpreise. – Ich habe es schon viermal wiederholt, darf es aber noch einmal sagen: Österreich war vor dem 3. März, als es dann dieses neue Gesetz gegeben hat, unter den 15 EU-Ländern bezüglich der höchsten Benzinpreise an dritter Stelle. Wir sind derzeit in der Europäischen Union die Fünftbilligsten. Wir sind in den Durchschnittspreisen von früher 70 bis 90 Groschen über EU-Schnitt auf 40 Groschen zurückgefallen. Das steht jeden Tag im Internet, das können Sie also nachvollziehen.

Es hat aber in der Zwischenzeit in Europa, bedingt durch den Kosovo-Krieg und das Wiederfunktionieren des Erdölkartells, dramatische Erhöhungen der Treibstoffpreise gegeben. Grosso modo – ich werde Ihnen die Zahlen gerne schriftlich zur Verfügung stellen, und sie sind auch im Internet abrufbar – sind die Preise in Österreich um 6 bis 17 Prozent gestiegen, während sie in ganz Europa in den letzten Wochen um etwa 40 Prozent gestiegen sind. Das ist eine Realität, die nachprüfbar ist.

Sie sagen, daß die Benzinpreisintervention nicht funktioniert hätte. Alle, die aus Salzburg, dem Westen, dem Süden oder aus Kärnten kommen, wissen, daß Österreich wieder tankbar – mit hartem "t" geschrieben – geworden ist, weil sowohl die Deutschen als auch die Italiener bei uns tanken. Wer das nicht weiß, braucht sich nur die entsprechenden Umsatzzahlen und die Tankstellen anzusehen.

Meine Damen und Herren! Nochmals zum Gesetz selbst: Das Gesetz stellt nur zwei Dinge sicher – ich glaube, das hat Herr Bundesrat Meier selbst gesagt –: Es ist dies eine Gemeinschaftsarbeit von drei Klubs gewesen, nicht eine Arbeit des Wirtschaftsministers. Ich habe das Vergnügen beziehungsweise die Aufgabe, es umsetzen zu müssen, denn wir haben einen Rohvorschlag gemacht, aber dieser wurde in den Klubs so verändert, wie er Ihnen jetzt vorliegt.

Zur weiteren Vorgangsweise: Es ist auf jeden Fall wichtig, daß im Bergrecht, in Hinkunft MinroG, die ursprünglich auch so verstandene Interpretation der alten berggesetzlichen Bestimmungen, daß Bergung durchaus möglich sein muß, vom Recht her nicht ausgeschlossen werden kann. Im konkreten Fall von Lassing kann dies allerdings erst dann erfolgen, wenn wir die gesetzliche Ermächtigung dazu haben. Wenn die entsprechenden Voruntersuchungen vor Ort gelaufen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite