Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 237

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Der Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenlaufs liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Antrag lautet somit: Der Justizausschuß stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Antrag zum Signaturgesetz, über welchen ebenfalls ein schriftlicher Bericht vorliegt, lautet:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die – wie gesagt – über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

11.31

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Verehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine kurze Replik zur vorangegangene Debatte.

Ich möchte festhalten, daß ich zwar die Panik in den Kreisen der Freiheitlichen verstehe. Denn seit Dr. Haider in Kärnten in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis eingebunden ist, ist es um die mediale Präsenz dieser kleinen Riege doch sehr schwach bestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich meine aber dennoch, daß es zu deren Steigerung nicht notwendig wäre, auf Maßnahmen zurückzugreifen, die sich in einer Kette verfolgen lassen: Das beginnt bei der Beschimpfung der Landeshauptleute und eigener Kollegen und setzt sich über die Ministerbeschimpfung in Situationen fort, in welchen es sich offensichtlich um Katastrophen und Notfälle handelt und die Hilflosigkeit der gesamten Republik nachvollziehbar war. Denn es stehen Menschen sehr hilflos vor Notsituationen, und der Minister hat sich sehr wohl bemüht, diese Situationen mit seinem Team in den Griff zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte diese Methoden, wie sie uns hier von Kollegen Weilharter und auch zum Teil aus den Kreisen der Kollegen vorgeführt wurden, aber in aller Deutlichkeit zurückweisen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zur Tagesordnung.

Uns liegt ein Bündel von Gesetzen vor, die in erster Linie der Rechtssicherheit dienen. Man könnte zusammenfassend sagen, daß es sich um Wirtschaftsmaßnahmen beziehungsweise vertrauensbildende Maßnahmen handelt, die zweifelsohne in ihrer Summe und in ihrer Präzision notwendig zu sein scheinen, wiewohl ich aber als ein Vertreter der Wirtschaft auch meiner Skepsis betreffend die überschäumenden Regulierungswünsche und den immer wieder vorgebrachten Regulierungsbedarf von ÖGB und Arbeiterkammer Ausdruck verleihen möchte.

Zur gegenständlichen Materie: Im Fernabsatz-Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um, deren Umsetzung bis zum August 2000 fällig ist. Es geht hiebei im wesentlichen darum, den Konsumenten im elektronischen Verkehr über Distanz und auch mit dem Ausland Rechtssicherheit zu geben. Konkret geht es darum, daß die Gesetzesverletzungen, die dabei auftreten können, von den Klagslegitimierten auch dann verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden. Klagslegitimiert sind also auch im Ausland berechtigt, Klagen einzubringen.

Auch das UWG 1984 wurde geändert. In dieser Novellierung ist die vergleichende Werbung als zulässig bessergestellt worden. Bisher war das eher problematisch, vergleichende Werbung war verpönt. Mittlerweile wird darauf Wert gelegt, daß diese natürlich, wie Werbung insgesamt, nicht irreführend sein darf. Vergleichende Werbung ist aber ab sofort nicht mehr negativ zu sehen.


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