Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 238

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Letztendlich steht dabei auch der Aspekt im Vordergrund, daß diese vergleichende Werbung auch dem Informationsbedürfnis der Konsumenten dient.

Im Fernabsatz-Gesetz ist neuerdings ein Rücktrittsrecht verankert. Das heißt, bei Geschäften mit dem Ausland gibt es – analog zu den Konsumentenschutzbestimmungen – eine Sieben-Tage-Frist, die jetzt allgemein gültig ist und sich durchzieht.

Es wurden auch Bestimmungen bezüglich des Mißbrauchs von Kreditkarten aufgenommen. In Hinkunft besteht die Möglichkeit, dem Kartenunternehmer die Rückbuchung im Falle einer betrügerischen Verwendung der Kreditkarte des Eigentümers abzuverlangen, um allgemein der Situation vorzubeugen, daß man wie vom Donner gerührt seinen Kontoauszug betrachtet und feststellt, daß es eine betrügerische oder mißbräuchliche Verwendung gegeben hat. Somit besteht eine Möglichkeit, daß in Zukunft Geschädigte besser zu ihrem Recht kommen.

Es wurde in dieser Gesamtmaterie auch dem Seniorenrat ein Verbandsklagerecht eingeräumt. Diese Einrichtung dient letztendlich dazu, diesen doch Kaufkräftigsten in unserer Gesellschaft ein Verbandsklagerecht in die Hand zu geben, damit Konsumentenschutzverletzungen, die im Zusammenhang mit unseren älteren Mitbürgern vorfallen, eingeklagt beziehungsweise diese auch vor Übergriffen oder unfairen Geschäftsmethoden abgesichert werden können.

Eine eigene Thematik in der Wirtschaft betrifft die Hemmung des Fristenlaufs durch den 31. Dezember, den letzten Tag dieses Jahres. Der ECOFIN-Rat hat sich für die Bankenwelt gewünscht, daß den Banken an diesem Freitag de facto ein Feiertag zusteht, also ein Tag, der den Fristenlauf hemmt. Die Regelung wurde so getroffen, daß die gesamten Fallfristen, die mit 31. Dezember festgelegt sind, auch dann als eingehalten gelten sollen, wenn sie am 3. Jänner, dem nächsten Arbeitstag im neuen Jahr, eingehalten werden. Wir meinen, daß es diese Regelung ausnahmsweise geben soll. Dabei gibt es Analogien etwa mit dem Karfreitag, und daher ist das mit unserem Rechtsempfinden durchaus konform.

Zum Abschluß noch zum Signaturgesetz: Dieses Gesetz soll den Umgang der Kontrahenten im elektronischen Verkehr erleichtern und darüber Klarheit schaffen, mit wem man als Vertragspartner zu tun hat. Das heißt: Wenn etwa unter einem E-Mail eine Signatur steht, muß damit auch derjenige ausgewiesen werden, den man als ihr zugehörig erkennen kann. Das geschieht durch ein Zertifikat, und dieser Vertrauensschutz soll über Zertifizierungsdienste angeboten werden, um die unbefugte Verwendung von Signaturen hintanzuhalten.

Es werden in Zukunft auch geeignete organisatorische, infrastrukturelle, personelle und auch technische Rahmenbedingungen geschaffen, und zwar im internationalen Kontext, weil es noch keine diesbezügliche europäische Richtlinie gibt. Wir werden in diesem Bereich Pionierarbeit leisten, die in ganz Europa sicherlich aufmerksam verfolgt werden wird. Daher werden wir von unserer Fraktion diesen Gesetzen gerne zustimmen und werden keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

11.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thumpser. – Bitte.

11.39

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Auch ich möchte eine Replik zur Debatte zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt bringen: Als einer, der noch nicht die Ehre hat, wie Kollege Bieringer seit 1984 in diesem Hause zu sein, sondern diesem erst seit dem Vorjahr angehört, muß ich sagen, daß ich ein bißchen geschockt bin! Denn ich habe nicht geglaubt, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses in ihrer Wortwahl so tief sinken können.

Ich möchte meinen Protest gegen diese Unkultur jetzt damit ausdrücken – weil man auch nicht weiß, was nachher kommt –, daß ich mein Manuskript auf meinem Platz liegengelassen habe und lediglich sage: Wir Sozialdemokraten stimmen diesen drei Vorlagen zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.40


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