Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 242

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In Österreich sind wir in der Situation, daß eher nicht zu viel Eigenkapital bei den Unternehmen, bei den börsennotierenden Unternehmen vorliegt, sondern vielmehr zu wenig. Wenn aber eine Firma einen Aktienrückerwerb durchführt, dann braucht sie Kapital. Das hat uns sehr mißtrauisch gemacht.

Hinter vorgehaltener Hand wurde uns erzählt, daß es die sogenannte Regelung der "stock options" gibt, und diese schaut folgendermaßen aus: Das Management von börsennotierenden Unternehmen kann sich "stock options" einräumen lassen. Das bedeutet, es werden zusätzlich zu den in Österreich relativ hohen Einkommen für Vorstände und Geschäftsführer Einkommensmöglichkeiten geschaffen.

Wir haben in Österreich nicht die Situation, daß die Firmen in der Regel in ausschließlich privater Hand sind, und zwar wirklich in privater Hand sind, losgelöst von parteipolitisch dominierten Versicherungen oder Banken, sondern vielmehr ist es so, daß wir in Österreich eine Vernetzung der sogenannten Privatwirtschaft, der Großunternehmen mit den Banken, mit den Versicherungen haben, die natürlich im Einflußfeld stehen. Das bedeutet: Manager dieser Unternehmen können darauf hinarbeiten, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Optionen einlösen können, die "stock options", den Maximalkurs zu erzielen.

Die Absicherung der Aktionäre im Zusammenhang mit derartigen geplanten oder durchgeführten Aktivitäten von Vorstandsmitgliedern oder leitenden Angestellten – es kommen nicht nur Vorstandsmitglieder in Frage, sondern auch leitende Angestellte; grundsätzlich kann man das im Rahmen jedes Dienstvertrages vereinbaren –, erscheint uns als zu gering. Schließlich ist es so, daß das Management eines Unternehmens die Kursentwicklung von Aktien de facto beeinflussen kann.

Es gäbe verschiedene Varianten, verschiedene Maßnahmen, um dieser Situation, die hier drohen kann, entgegenzutreten, sodaß dieses Gesetz kein Gesetz für eine ganz gewisse Großbank in Österreich wird – wie uns berichtet wurde –, kein Gesetz für den Vorstand einer ganz gewissen Großbank.

Es wäre einerseits möglich, diese Regelung zeitlich zu befristen und zu schauen, wie sie sich tatsächlich bewährt. Andererseits wäre es möglich, den Aktienrückerwerb bei Vorhandensein von "stock options"-Plänen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte grundsätzlich auszuschließen – das ist eine solide Lösung.

Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ: Wie können Sie als Arbeitnehmerpartei es vertreten, daß diese Diskrepanz zwischen sehr hohen Vorstandsgehältern, die wir heute in Österreich schon haben, bei de facto in politischen Einfluß stehenden Unternehmen noch mehr aufgefettet werden durch "stock options"-Pläne, sodaß eine noch größere Diskrepanz zwischen den Braven und Fleißigen, die "unten" in der Firma arbeiten, und den Vorstandsmitgliedern entsteht? – Ich bin neugierig, ob Sie der Gesetzesvorlage, wie sie jetzt hier vorliegt, überhaupt Ihre Zustimmung erteilen können, denn wenn Sie zustimmen, stellen Sie das Shareholder Value und die Überbezahlung letztlich politisch besetzter Vorstandsdirektoren in den Vordergrund. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Linzer. – Bitte.

11.56

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz bedeutet ein Gleichziehen mit der sogenannten deutschen Regelung, dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

Wie schon mein Vorredner gesagt hat, handelt es sich um ein Gesetz, das vordergründig für börsennotierende Unternehmen vorgesehen ist. Es sollen einfache Kapitalgesellschaften ausge


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