Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 243

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schlossen sein, insbesondere aber auch GesmbHs, weil das bei diesen aus technischen Gründen nicht so ohne weiteres durchführbar wäre.

Die Optimierung der Kapitalstruktur, insbesondere auch die Kostenersparnis stehen im Vordergrund.

Der Erwerb der eigenen Aktien hat eine dreifache Bedeutung: eine gesellschaftsrechtliche, kapitalmarktrechtliche und wirtschaftliche Bedeutung.

Der Gleichheitsgrundsatz beim Rückkauf der eigenen Aktien soll besonders im Vordergrund stehen. Das heißt, alle Aktienerwerber beziehungsweise alle Aktienveräußerer sollen gleich behandelt werden. Es ist da aber bewußt ein erweiterter Spielraum eingeräumt, und zwar dahin gehend, daß man den eigenen Aktienkurs sozusagen stabilisieren kann, wenn er nach unten tendiert, gleichermaßen kann man ihn natürlich auch stärken, wenn man etwa die Absicht hat, die Aktien auf einem ausländischen Kapitalmarkt zu plazieren.

In diesem Zusammenhang komme ich auf den Einwand des Kollegen d'Aron zurück. Herr Kollege! Meines Wissens ist eine Ergänzung beschlossen worden, sozusagen ein Schutz im Zusammenhang mit den "stock options", sodaß klare Transparenz vorgesehen ist. Jene, die Inhaber von "stock options" sind, sollen nicht bestimmen können, beziehungsweise soll für sie kein besonders günstiger Erwerbstag festgelegt werden können. Ich meine, daß damit eine Einschleifregelung geschaffen wird.

Meine Damen und Herren! Was steht in wirtschaftlicher Hinsicht beim Rückerwerb eigener Aktien für Unternehmen im Vordergrund? – Es gibt Kapitalgesellschaften, Herr Kollege d'Aron, die aufgrund der guten konjunkturellen Situation durchaus liquid sind und dann versuchen, diese Liquidität abzubauen, um die Eigenkapitalrendite zu erhöhen.

Besonders wichtig ist, daß dieser Rückerwerb insgesamt unter formellen Rahmenbedingungen stattzufinden hat. Unter anderem sind vorgesehen: Genehmigung der Hauptversammlung, Bestimmung über die Geltungsdauer, Niedrigst- und Höchstgegenwert und letztlich, um Spekulation und Insiderhandel et cetera hintanzuhalten, die 10-Prozent-Klausel, wie Sie selbst wissen.

Schon bisher gab es die eingeschränkte Möglichkeit, Aktien des eigenen Unternehmens zur Vermeidung eines bevorstehenden schweren Schadens zu erwerben.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Publizität beziehungsweise der Transparenz der Vorgänge zu – da gebe ich Ihnen völlig recht. Solche Stock-Options-Operationen müssen offengelegt werden, damit so jeglicher Mißbrauch in diesem Zusammenhang unterbunden werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich komme schon ans Ende meiner Ausführungen. Da es mittlerweile Usus geworden ist, mit Ende der Legislaturperiode im Nationalrat Ressortbilanzen zu ziehen, möchte ich es nicht verabsäumen, auch eine Ressortbilanz hinsichtlich des Justizressorts zu ziehen. Ich möchte es jedoch nicht so machen, wie es uns gestern vorgeführt wurde, als in einer an sich nicht unsympathischen Art ein Minister sich selbst bereits als Minister der nächsten Periode genannt hat. Ich möchte eher den üblichen Weg gehen und dem Justizressort und an dessen Spitze Herrn Minister Michalek – selbstverständlich auch allen Damen und Herren seines Ressorts – Dank und Anerkennung für die großartige Arbeit zollen. Es ist hier nicht der Platz und der Rahmen, all die verschiedenen Justizreformgesetze aufzuzählen. Ich möchte aber dem Wunsch und der Hoffnung Ausdruck geben, daß der Herr Bundesminister Michalek auch dem zukünftigen Kabinett angehören möge. (Bundesrat Konecny: Das müssen Sie aber Frau Schuhmeister-Schmatral sagen, die will ihn nämlich ersetzen!)

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzesbeschluß die Zustimmung erteilen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

12.02


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