Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 255

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das so zu formulieren – gibt es nicht mehr. Hier steht – ich verkürze das, weil ich mich dieser Geschwätzigkeit des Gesetzes nicht schuldig machen möchte –, daß die Unterschutzstellung von Park- und Gartenanlagen – lange Sätze –, soweit sie nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, nur in jenem Umfang erfolgen kann, dem die (Mehrheit der Mit-)Eigentümer zustimmt. – Zitatende.

Kann mir irgend jemand erklären, was das heißen soll? Wozu brauche ich ein Gesetz, um jemanden zu sagen: Bitte schön, ich möchte deinen Park denkmalschützen, wenn du einverstanden bist?

Das Wesen des Denkmalschutzes – ich erachte das für eine absolut zulässige Einschränkung des Eigentumsrechtes – ist es, zu sagen: Wir stellen das aus öffentlichem Interesse unter Schutz, auch wenn es dir als Eigentümer nicht paßt. Wir verhindern eine bestimmte wirtschaftliche Nutzung oder den Abbruch. – Es ist ja das Wesen des Denkmalschutzes, daß man sagt: Öffentliche, gemeinschaftliche, gesellschaftliche Interessen am Bestand eines Bauwerkes, einer Fundstätte sind stärker als das Nutzungsinteresse des Hauseigentümers oder das Nutzungsinteresse des Bauern, der diese Fundstätte wieder zupflügen möchte. Wozu also braucht man eine Gesetzesbestimmung, die besagt: Wenn du einverstanden bist, stellen wir es unter Schutz? – Da ist nur noch das Gesicht in einer nicht sehr gesichtwahrenden Art und Weise gewahrt worden.

Kollege Mainoni hat – ich habe hier lauter solche Briefe in meiner Mappe – einen ihm in die Hand gekommenen Brief aus Salzburg zitiert: Die Bundesländer, die Landeshauptleutekonferenz haben sich diesem Transfer an Kompetenz nicht anschließen können. – Jetzt meine ich nicht – und da unterscheide ich mich von dem, vom Kollegen Mainoni zitierten Schriftsteller gewaltig –, daß der Bundesrat der Auftragsempfänger der Landeshauptleute ist. Ich bestehe darauf, daß, obwohl ich als Wiener damit kein Problem hätte, die Mitglieder dieses Hauses ein freies Mandat haben.

Aber das, was da passiert ist, ist etwas ganz anderes. Passiert ist nämlich, daß die Landeshauptleutekonferenz – ich behaupte nicht der Sache wegen, sondern weil es eben eine laufende Auseinandersetzung um die Kompetenzen im Rahmen der Bundesstaatsreform gibt – auf der offiziellen Ebene kräftig protestiert hat, einstimmige Beschlüsse gefaßt hat, rüde – Herr Kollege Mainoni hat diesen Brief sehr freundlich vorgelesen – Briefe geschrieben hat, daß man dem um keinen Preis zustimmen dürfe, und gleichzeitig im Tuschelton – auch wir waren davon betroffen – mitgeteilt hat: Nehmt uns nicht so ernst.

Wenn wir dieses Thema nun zu einem des Bundesrates machen, dann sind nicht – und da irrt Kollege Mainoni – die politischen Parteien oder die großen Parteien und schon gar nicht die Bundesregierung die Adressaten des Protestes, sondern unser aller Landeshauptleute.

Es gehört auch zur Aufwertung des Bundesrates, daß die Länder dieses Gremium ernst nehmen, und es ist eine ... – Entschuldigung, jetzt hätte ich fast Frechheit gesagt! – Es ist natürlich keine Frechheit, aber es ist absolut unzumutbar, wenn Landeshauptleute diesem Gremium und seinen einzelnen Mitgliedern mitteilen – offiziell und auf Briefpapier der Landesregierung! –, daß wir dieser Zumutung keinesfalls zustimmen sollen, gleichzeitig aber tuscheln: Nicht ernst nehmen, das ist für die Galerie! (Bundesrat Dr. d′Aron: Hat mit Ihnen der Herr Bürgermeister Häupl getuschelt?)

Ich kann zu Ehren des Herrn Bürgermeister Häupl sagen, daß er nicht getuschelt hat (Bundesrat Ing. Scheuch: Hat aber so geklungen!) und daß er in jener Sitzung, in der dieser Beschluß gefaßt wurde, auch nicht anwesend war. Der zitierte Salzburger Landeshauptmann war aber genau jener, der auf beiden Schultern getragen hat: auf der Tuschelschulter und auf der Briefpapierschulter. Und das darf ihm dieses Haus nicht verzeihen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Prähauser. )  – Du bist halt nicht so gut angeschrieben. (Bundesrat Dr. Bösch: Wie viele denkmalgeschützte Häuser besitzen Sie denn, Herr Kollege?)  – Eines. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Ich muß beschämt zugeben, es ist nicht einmal denkmalgeschützt, es liegt nur in einer Schutzzone, was bedeutet, daß sich der Schutz nur auf die Fassade


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