Sie werden, ob es Ihnen paßt oder nicht, zur Kenntnis nehmen müssen, daß wir solch einen Ton ... (Bundesrätin Haunschmid: Er hat nicht so geschrieen wie Sie!) Frau Kollegin! Sie brauchen mich nicht zu belehren, wie ich zu reden habe, das mache ich schon selbst. (Bundesrat Dr. Böhm: Sie reden vom Ton! Bundesrat Mag. Himmer: Das ist die Lautstärke! Bei Ihnen ist es der Ton!) Herr Kollege Weilharter! Ich habe Sie bisher immer geschätzt, ich hätte Ihnen das sage ich aus tiefer Überzeugung das, was Sie heute von diesem Pult aus gesagt haben, niemals zugetraut. Wenn Sie es nicht mehr wissen, holen Sie sich das Stenographische Protokoll, und lesen Sie darin nach.
Damit wäre für mich dieses Kapitel erledigt, und ich würde bitten, Herr Kollege Bösch, daß auch Sie das so halten, denn so soll hier nicht mehr gesprochen werden.
Meine Damen und Herren! Nun zur Sache selbst. Man kann natürlich darüber reden, man kann über alles reden. Herr Kollege Bösch! Sie haben eine Äußerung von mir in der heutigen Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" zitiert. Ich habe lediglich gesagt ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten : "Wir sind offen, über die Organisation des Bundesrates in Länderfraktionen zu reden." Ich habe also niemals die Forderung aufgestellt, sondern ich habe lediglich gesagt, daß meine Fraktion allem gegenüber offen ist und über alles reden kann. Daher würde ich Sie bitten: Wenn Sie mich schon zitieren, dann zitieren Sie mich richtig.
Bezüglich Ihrer Fristsetzungsanträge habe ich gestern bereits gesagt, warum wir diesen Fristsetzungen nicht zustimmen werden, weil wir nämlich weiter diskutieren wollen (Bundesrat Dr. Bösch: Wir nehmen Sie beim Wort!) und nicht wollen, daß diese Anträge, die wir nach wie vor als zielführend und richtig erachten wenigstens die beiden von Professor Schambeck und von Jürgen Weiss eingebrachten Anträge , verfallen. Wenn wir einer Fristsetzung für 17. September zustimmen und am 14. Oktober in der Sitzung des Bundesrates darüber befinden, dann muß der Herr Präsident laut Geschäftsordnung diese Anträge an den Nationalrat weiterleiten, und am 28. Oktober, mit Ende der Gesetzgebungsperiode, sind diese Anträge dann verfallen. Das wollen wir nicht.
Wir wollen aus diesen ... (Bundesrat Dr. Böhm: Im Bundesrat kann nichts verfallen!) Lesen Sie sich durch, was darauf steht, Herr Professor! Ich darf das von Ihnen ja erwarten! Wenn der Nationalrat beschließen möge, dann ist der Präsident verpflichtet, diese Anträge an den Nationalrat weiterzuleiten (Bundesrätin Haselbach: Und zwar unverzüglich!), das brauche ich Ihnen um Gottes Willen nicht zu sagen. Ich schätze Sie sehr, Herr Professor Böhm, weil Sie sich auch in der Verfassung hervorragend auskennen. Sie wissen daher selbst, daß ein solcher Antrag mit Ende der Legislaturperiode automatisch verfällt, nicht wahr? (Bundesrat Dr. Böhm: Natürlich! Daher wird er nachher überreicht!) Nein, er kann nicht nachgereicht werden, er muß sofort eingereicht werden. Lesen Sie sich die Geschäftsordnung durch! (Bundesrat Dr. Böhm: Die halten Sie ja sonst auch nicht ein!) Der Präsident ist dazu verpflichtet, das weiterzuleiten.
Wir werden dessen können Sie sicher sein, das sage ich für meine Fraktion sofort nach Beginn der neuen Legislaturperiode des Nationalrates darüber sprechen, und zwar mit allen Fraktionen. (Bundesrat Dr. Bösch: Wir nehmen Sie beim Wort!) Ja, wenn Sie mich vom Nationalrat aus dann beim Wort nehmen können, bin ich gerne bereit, mit Ihnen als Nationalrat darüber zu diskutieren. (Bundesrat Dr. Bösch: Ich sagte "wir"!)
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Konecny hat bereits gesagt, warum wir beide diesen Antrag eingebracht haben. Ich kann mich daher darauf beschränken, lediglich eine Feststellung dazu zu machen, nämlich darum zu bitten, nicht alles z
u reglementieren. In unserem Antrag heißt es nämlich unter anderem ich zitiere den kompletten Absatz :"Dem § 21 wird folgender Abs. 6 angefügt: ,(6) Selbständige Anträge, die einen Gesetzesvorschlag enthalten und von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterzeichnet sind, sind gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG , vom Präsidenten unverzüglich dem Nationalrat zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu übermitteln", wenn dies von den Unterzeichnenden verlangt wird.
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