Das erweist freilich erneut die Exekutivlastigkeit unseres gesamten Staatsgefüges in seiner realen Verfasstheit im Allgemeinen und seiner föderalistischen Ausgestaltung im Besonderen – eine Kritik, die nicht etwa allein von uns Freiheitlichen kommt, vielmehr in diesem Haus stets auch von einem sowohl politisch als auch fachlich ersten Experten wie dem früheren Präsidenten des Bundesrates Professor Schambeck höchst profund geübt worden ist.
Bei allen berechtigten Anliegen des Herrn Landeshauptmannes, die wir teilen, vermisst meine Fraktion daher aus ihrer Sicht jene vorrangig gebotene Forderung nach einer realpolitischen Aufwertung des Bundesrates. Gewiss würde es bereits eine solche bedeuten, wäre der Bundesrat – das heißt, die Mehrheit seiner Mitglieder, mitunter sogar bloß eine qualifizierte Minderheit – dazu bereit, all jene Kompetenzen und Rechte ernst zu nehmen, die ihm bereits heute zustehen. Die notorische Selbstfesselung der gegenwärtigen Regierungsparteien – vornehmlich jene der Österreichischen Volkspartei, die ja traditionell, wie wir, dem Föderalismus näher steht als die Sozialdemokratische Partei –, diese Selbstbindung an das Koalitionsabkommen, selbst in Bezug auf die parlamentarische Tätigkeit im Bundesrat, hat eben diese Wahrnehmung oder gar Ausschöpfung durchaus vorhandener verfassungsrechtlicher Möglichkeiten bis heute verhindert.
Uneingeschränkt begrüßen es daher wir Freiheitliche, dass die Konferenz der Landtagpräsidenten jüngst – auch darauf wurde heute schon hingewiesen –, am 18. Oktober 1999, in einer einstimmigen Empfehlung nachdrücklich gefordert hat, den Bundesrat aus jedem Pakt, den eine künftige Regierungskoalition eingehen sollte, strikt herauszuhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Mit vollem Recht hob nämlich die Konferenz hervor – ich zitiere –, "dass die Aufgabe des Bundesrates in der Vertretung der Länder in der Bundesgesetzgebung besteht und er daher bei der Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere hinsichtlich der Ausübung des Zustimmungsrechtes bei Verfassungsänderungen mit Eingriffen in Landeszuständigkeiten, durch politische Vereinbarungen nicht eingeschränkt werden darf". – Zitatende.
Herr Präsident Weiss hat in einem – leider der politischen Öffentlichkeit nicht zugänglichen – Seminar des Institutes für Föderalismusforschung vom 28. Oktober 1999 diese Entschließung ausdrücklich unterstützt und in der Sache dezidiert, wenngleich seinem angenehmen Stil entsprechend moderat formulierend, die Notwendigkeit erwähnt – ich zitiere –, "dass sich die Länder entschiedener als bisher gegen die genau genommen bundesstaatswidrige Einbeziehung des Bundesrates in Koalitionspakte zur Wehr setzen. Andernfalls käme ja auch einer einzigen Fraktion, die sich auf einen solchen Pakt berufen könnte, ein absolutes Veto gegen jede Wahrung der Länderinteressen, aber auch gegen jede Stärkung der Stellung des Bundesrates zu".
Wie Recht hat Herr Präsident Weiss! Aber war es bisher nicht genau so? Was erwartet man sich denn auch von einer Bundesratsmehrheit, die – bedingt durch die eben kritisierte Koalitionsbindung – in der letzten Sitzung vor dem Sommer selbst unseren äußerst bescheidenen Antrag abgelehnt hat, die Sitzordnung der Mandatare länderweise und nicht mehr fraktionsweise zu bestimmen?
So mutig und aus der Sicht meiner Fraktion zustimmungswürdig die Ausführungen von Präsident Weiss auch sein mögen, so wenig kann ich seinem Resümee folgen. Ich zitiere: "Dass diese Bindung des Bundesrates im Koalitionspakt von ÖVP und SPÖ festgeschrieben ist, verschärft zwar das Problem gravierend, hat es aber nicht verursacht." – Zitatende.
Das stimmt meiner Überzeugung nach historisch-politisch einfach nicht, und es widerspricht der praktischen Erfahrung, die ich seit meiner Tätigkeit im Bundesrat gewinnen konnte, besser: gewinnen musste.
Dessen ungeachtet ist jedoch die Ablehnung einer derartigen Koalitionsbindung im Bundesrat auch von der Sache her durchaus konsequent. Denn der Bundesrat hat zum einen, wie schon erwähnt, die Interessen der Länder im Bereich der Bundesgesetzgebung zu wahren – das ist der primäre Gesichtspunkt –, und zum anderen müssen ja auch die in den betreffenden Ländern
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