Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 58

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Pflegegeldes sowie in vielen anderen Bereichen wurden ebenfalls Anregungen der Volksanwaltschaft bereits umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allerdings ist dem Anhang des Berichtes auch zu entnehmen, dass es zahlreiche Anregungen der Volksanwaltschaft gibt, die in den letzten Jahren erstellt und bereits mehrfach fortgeschrieben wurden und werden, ohne dass konkrete Maßnahmen gesetzt wurden oder die Bereitschaft erkennbar wäre, hier irgendwelche Änderungen herbeizuführen. Es handelt sich dabei etwa um die verbesserte Absicherung von pflegenden Angehörigen, die unter Aufbietung all ihrer Kräfte pflegebedürftigen Familienmitgliedern zur Seite stehen. Für diese Menschen schlägt die Volksanwaltschaft in diesem Jahresbericht abermals konkrete Maßnahmen vor, um deren Situation zu verbessern.

Immer wieder hat die Volksanwaltschaft auch die Lockerung des strengen Antragsprinzips im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung gefordert. Es ist auch aus meiner Sicht tatsächlich nicht einzusehen, wenn Ansprüche nach dem Gesetz zweifellos bestehen, der Bürger diese aber nicht erlangen kann, weil ihm diese nicht bekannt waren, er keine Beratung bekommen konnte oder – was ebenfalls von der Volksanwaltschaft wiederholt beanstandet wurde – eine Beratung unrichtig erfolgt ist. Auch wenn die Volksanwaltschaft in den zuletzt genannten Fällen bei nachgewiesenen Beratungsmängeln den Menschen zu den ihnen zustehenden Ansprüchen verhelfen konnte, sollten auch in den anderen Fällen Verbesserungen möglich sein.

Ich spreche hier aber auch den Wunsch der Damen und Herren Volksanwälte an, auch in den ausgegliederten Bereichen wie zum Beispiel Post, Eisenbahn, Verbund oder Wiener Verkehrsbetriebe – ich könnte hier noch eine Reihe von Gesellschaften anführen – ein Kontrollrecht ausüben zu können, weil dies, wie ich meine, auch im Interesse vieler unserer Bürger wäre.

Meine Damen und Herren! Mit Beschluss vom 6. Mai 1999 haben wir unsere Geschäftsordnung geändert und damit den Volksanwältinnen und Volksanwälten offiziell ein Rederecht eingeräumt. Ich meine, dass damit durch den Bundesrat eine Anerkennung dieser für unser Land so wichtigen Institution erfolgt ist. Meine Fraktion wird den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an die Volksanwaltschaft aussprechen. Ich möchte mich auch für die Auskunftsfreudigkeit im Ausschuss herzlich bedanken und diesen Dank mit den besten Wünschen für eine weitere erfolgreiche Tätigkeit verbinden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Alfred Schöls. – Bitte.

14.31

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Meine Damen und mein Herr von der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Wir haben heute zum dritten Male hier in der Länderkammer die Möglichkeit, den Bericht der Volksanwaltschaft zu diskutieren und uns damit auch einen Einblick zu verschaffen, was in diesem Land so läuft.

Ich möchte am Beginn meiner Wortmeldung sowohl den beiden Damen von der Volksanwaltschaft, also den Volksanwältinnen, für ihre Tätigkeit als auch dem Herrn Volksanwalt für seine Tätigkeit ein aufrichtiges Danke sagen. Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, allen Mitarbeitern sowohl in der Volksanwaltschaft selbst als auch in den vorgelagerten Bereichen zu danken. In den Bundesländern ist auch in den Landesdienststellen und in den Gemeindedienststellen sehr viel an Zuarbeit erforderlich. Dafür möchte ich von dieser Stelle aus ebenfalls herzlich danken.

Ich kann es mir jetzt nicht verkneifen, betreffend das Personal der Volksanwaltschaft auch zu erwähnen, dass sich trotz mancher Kritik am Dienstrecht der Bediensteten der Volksanwaltschaft dieses Dienstrecht letztlich als sehr positiv herausgestellt hat. – Diese Bemerkung sei mir am Beginn gestattet.

Wir konnten dem Bericht entnehmen, dass in nahezu zehntausend Fällen Mitbürgerinnen und Mitbürger von dem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch gemacht haben, gewisse Dinge zu


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