Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 67

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und Bürger unfassbar, dass die Post, die Bahn, die Bundesforste oder die Bundestheater et cetera – wir wissen nicht, was noch alles kommt – plötzlich von der Volksanwaltschaft nicht mehr geprüft werden sollen. Was hat sich geändert, was hat sich am Mehrheitseigentümer geändert? – Das sind doch keine Privatisierungen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn es tatsächlich um Privatisierungen geht, dann schaut die Welt ganz anders aus. Aber so ist es nicht. Ich danke sehr herzlich, und ich habe von allen drei in diesem Haus vertretenen Fraktionen heute deutlich Zustimmung gehört. Das macht mich sehr froh, weil ich annehme, dass das sicher in irgendeiner Form weiter behandelt wird. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wäre es sicher von Vorteil, wenn hier eine Änderung käme.

Wir haben – das wurde auch gesagt – eingebracht, dass wir die Möglichkeit bekommen, im Ausschuss unsere Meinung zu vertreten, und zwar im direkten Dialog, weil es einfacher ist, ein Beispiel in einem Ausschuss mit den Abgeordneten und Bundesräten anzuführen. Natürlich kann man als Gegenargument sagen, wir können schriftliche Begutachtungen machen, aber viel wirkungsvoller ist natürlich das Gespräch. Wir sind sehr dankbar, dass der Bundesrat diesbezüglich Vorreiterstellung eingenommen, Pioniertätigkeit übernommen hat und wir die Möglichkeit haben, bei Ihnen in den Ausschuss zu kommen, wenn wir glauben, es ist notwendig.

Das vergangene halbe Jahr hat gezeigt, dass wir Sie nicht mit ständiger Anwesenheit im Ausschuss nerven. Wir waren einmal in einer ganz konkreten Sache bei Ihnen, im Zusammenhang mit den Stempelmarken, weil wir gesagt haben, das ist wichtig. Im Ausschuss wurde gesagt – Sie werden sich daran erinnern –, dass wir auch wollten, dass dann, wenn die Stempelmarken fallen – in einigen Fällen sind sie gefallen –, als Zahlungsmittel auch Zahlscheine verwendet werden können. Das ist etwas ganz Logisches. Aus unerfindlichen Gründen hat das Finanzministerium gesagt, das ginge nicht. Auch im Ausschuss wurde damals von den Vertretern des Finanzministeriums gesagt, aus organisatorischen Gründen wäre das nicht machbar. Was ist passiert? – Einige Wochen später ist ein Erlass gekommen, in dem steht, dass es in Ausnahmefällen – was immer das heißt – durchaus möglich ist, auch Zahlscheine zu verwenden. – Das nur als kleines Beispiel, wie wichtig es gewesen wäre, wenn wir auch im Nationalrat vor der Gesetzwerdung diese Möglichkeit gehabt hätten.

Ich sage noch einmal: Ihre Pioniertätigkeit ist nicht zu unterschätzen. Ich bin davon überzeugt, es ist nur eine Frage der Zeit – uns geht alles zu langsam, weil wir ungeduldig sind –, bis wir auch im Nationalrat diese Möglichkeit bekommen.

Es wurde aufgezeigt, dass die Zahl der Prüfungsverfahren etwas gestiegen ist. Es sind 8 Prozent. Man kann nicht sagen, dass das den Schluss zulässt, dass die Verwaltung schlechter geworden ist. Aber ich gebe zu, worauf Herr Bundesrat Missethon hingewiesen hat, dass es natürlich schon mit der Gesetzgebung zusammenhängt. Immer mehr Menschen kommen zu uns, und wir üben auch Dolmetschtätigkeit aus, weil der Bürger das oft nicht mehr versteht und überhaupt nicht mehr weiß, welche Novelle die letzte Fassung ist, weil es oft in einem Jahr mehrere Novellen gibt.

Ich denke an die Studienförderung, zu der im Vorjahr drei Novellen gekommen sind. Auch die Studenten tun sich schon bei den Prüfungen schwer, weil sie nicht mehr wissen, was die letzte Fassung ist. Da ist schon etwas dran, und das ist auch der Grund, warum wir meinen, es sollten Änderungen kommen, wir sollten die Möglichkeit bekommen mitzuwirken. Ich sage immer als Schlagwort, eine Bürgerverträglichkeitsprüfung für Gesetze wäre sicher sinnvoll, weil das natürlich auch den Bürger verdrossen macht, und er sagt, er wird mit Dingen konfrontiert, die er nicht versteht. Er kann sich keinen Juristen leisten, nur damit er einmal ein Gesetz liest. – Also hier ist sicher Handlungsbedarf gegeben.

Es wurde auch von Ihnen angeführt – auch von Kollegen Missethon –, dass nahezu ein Drittel der 10 000, die bei uns vorgesprochen oder uns geschrieben haben, Zivilrechts- und in erster Linie Familienangelegenheiten an uns heran getragen haben. Das sind Probleme mit Scheidungen, mit Pflegschaftsangelegenheiten, mit Besuchsrecht. Natürlich versuchen wir, obwohl wir nicht zuständig sind – ich bin überzeugt davon, es ist auch in Ihrem Sinne, dass wir das so


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