Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 8

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Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Jahr 1966 wird nicht nur der Index der Verbraucherpreise, sondern auch ein Pensionistenindex errechnet und publiziert. Die Kostenverteilung für die einzelnen Verbrauchsgüter in Pensionistenhaushalten ist wesentlich anders als in Durchschnittshaushalten. Dass die Kostensteigerung für Pensionisten etwas höher ausfällt als für andere Haushalte, beweist die Tatsache, dass der Pensionistenindex seit 1966 auf 373,5 stieg, der Verbraucherpreisindex aber auf 366,3. Zwischen 1995 und 1998 zeigt sich die ungleiche Entwicklung noch stärker. In diesem Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex um 4,13 Prozent, der Pensionistenindex aber um 4,98 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte es für wenig sachgerecht, sich ausgerechnet bei der jährlichen Pensionsanpassung am Verbraucherpreisindex und nicht am Pensionistenindex zu orientieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Am Beispiel der deutlich gestiegenen Heizölpreise ist es wahrscheinlich, dass die Pensionsanpassung für das Jahr 2000 in Summe niedriger sein wird als die Steigerung der Verbraucherpreise nach dem Pensionistenindex.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Alter war und ist mit den Urängsten vor Krankheit, Armut und Siechtum verbunden, daher haben die Bauern seit jeher schon im Rahmen der Übergabeverträge gerade für diese Probleme im eigenen Familienverband vorgesorgt. Die Erbringung von Sachleistungen und Altenpflege hat gewissermaßen funktioniert – nicht so sehr die Ausbezahlung eines Taschengeldes, denn bei den großteils kleinbäuerlichen Strukturen war es den Übernehmern kaum möglich, monatlich, ja überhaupt regelmäßig Geldleistungen zu erbringen.

Im Jahr 1957 wurde als erster kleiner und winziger Schritt die landwirtschaftliche Zuschussrente eingeführt. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit hatten Alleinstehende 220 S und Verheiratete 440 S monatlich zu erwarten. Mit 1. 1. 1971 trat das Bauern-Pensionsversicherungsgesetz in Kraft. Man kann sagen, es war ein Meilenstein in der bäuerlichen Sozialgeschichte. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Der ÖVP!)

Ein ständiger Kritikpunkt wurde aber bis heute noch nicht beseitigt. Da auch die Ausgleichszulage im bäuerlichen Bereich zum Tragen kommt, fängt diese die niedrigen Einkommen teilweise auf. Einen Leistungsknick gibt es aber bei Einheitswerten zwischen 80 000 S und 110 000 S. Hier gibt es keine Ausgleichszulage mehr, aber die Pension erreicht nicht jene Höhe, die jemand in der Mindestbeitragsgrundlage inklusive Ausgleichszulage bekommt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen, dass künftige Reformen gut durchdacht werden sollen, keine Gruppen benachteiligt werden dürfen und die Gesetzesänderungen auf keinen Fall zu Lasten der Bürger gehen dürfen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.14

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile ihm das Wort.

9.14

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Ein bisschen darf ich ausholen und in die fünfziger Jahre zurückblicken, als das ASVG geschaffen wurde. Ich glaube, dass die heutige Diskussion im Wesentlichen rund um die Anpassung der Pensionen im ASVG-Bereich zu führen sein wird. Die erste Anpassung an das ASVG 1955 wurde im Jahr 1956 vorgenommen, und im Zuge der Jahrzehnte hat sich immer wieder gezeigt, dass die Anpassung der Pensionen eines der schwierigsten Vorhaben ist, das alljährlich durchzuführen ist. Warum ist dem so?

Einerseits möchte man, dass die Menschen im wohlverdienten Ruhestand ein gesichertes Ein- und damit Auskommen haben, dass Gesundheitsvorsorge auch selbsttätig betrieben werden kann. Andererseits ist da natürlich die grundlegende Frage der Finanzierung und der Kosten, denn allein aus den Versicherungsbeitragsleistungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie sie


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