Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 9

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eben bei Schaffung des ASVG grundlegend formuliert wurden – das war von Anfang an klar –, würde das Auslangen nicht gefunden werden können. Es war also klar, dass ein so genannter Generationenvertrag, von dem wir heute noch immer sprechen, vorhanden sein muss, das heißt: Umlageverfahren – die Jungen bezahlen de facto mit ihren Beiträgen die Pensionen der in Pension Befindlichen, und der Staat schießt zu.

Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass jede Gruppe ein Drittel der tatsächlichen Kosten zu tragen hätte. Nun wissen wir aber, dass sich die Entwicklung der Pensionsdauer völlig verändert hat – auf Grund medizinischer Erkenntnisse, vielleicht auf Grund besserer Versorgungsmöglichkeiten, da darf ich doch auch die gesunden Nahrungsmittel, die die Landwirtschaft produziert, hervorheben. Der Lebensstil insgesamt hat sich verändert, die Menschen leben ganz einfach länger. Außerdem ist die Zeit der Ausbildung doch auch länger geworden. Das heißt, der effektive Zeitraum, in dem der arbeitende Mensch Beiträge in die Pensionsanstalten einbezahlt, ist im Verhältnis zur Ausbildungszeit, im Verhältnis zur erwartenden Pensionszeit kürzer geworden.

Damit geht die Schere auf, die jedem Finanzminister und jedem, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, Sorgen macht. Darüber haben wir schon in den letzten Jahren genug debattiert, genug gehört, und wir haben auch versucht, die Probleme ansatzweise zu lösen.

Ich denke an die Pensionsreform, die wir in den letzten Jahren eifrig diskutiert haben und die eine gewisse Entspannung gebracht hat; manche sagen – natürlich –: auch eine Verringerung der Pensionsleistungen. Das ist schon richtig, es wurde in manchen Bereichen verringert, aber in Anbetracht der budgetären Auswirkungen muss man sich zu dieser Veränderung auch bekennen.

Es ist nicht ganz einfach. Wenn 1 Prozentpunkt ... (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. )  – Das habe ich Ihnen gerade erklärt, Herr Kollege! Ich habe gerade an den Wurzeln begonnen und gesagt, dass die Menschen für einen immer längeren Zeitraum Pensionsleistungen beziehen: auf Grund höherer Lebenserwartungen – ich sage es Ihnen gern noch einmal, damit es dann endgültig sitzt – und auf Grund verkürzter Beitragszeiten. Das ist die Realität, in der wir leben. Gott sei Dank entwickelt sich die Lebenserwartung so. Die Frage der Finanzierung belastet uns alle, die wir Verantwortung mittragen und zu tragen haben und im Besonderen jene, die die Vorausschau für das Budget zu machen haben.

Im Zuge der Diskussionen hat man erkannt, dass es gut ist, wenn man ein Expertenteam einsetzt, um für die Politiker Empfehlungen zu erarbeiten. Es wurde also der so genannte Pensionsanpassungsbeirat geschaffen – ein Gremium, dem politische Personen angehören, dem Budgetexperten angehören. Ich denke nur an Professor Lehner, der von allen Parteien anerkannt ist, der auch in seinen Aussagen immer schon gewarnt hat, wenn die Entwicklungen zu intensiv geworden sind, nämlich wenn sie das Budget zu stark belasten. Wenn das der Fall ist, setzt sich dieser Pensionsanpassungsbeirat zusammen, der alljährlich bis Ende Oktober seine Empfehlung abzugeben hat.

Die gesetzgebenden Körperschaften – das amüsiert mich ein bisschen – haben über viele Jahre ein System entwickelt, genaue ausgeklügelte Richtlinien entwickelt, was denn dieser Pensionsanpassungsbeirat tun darf. Ich lese Ihnen vor, was er tun darf; es wird eine Bandbreite errechnet, und diese ist auch festgelegt: Der Pensionsanpassungsbeirat darf von der Mitte des errechneten Faktors 1 Prozent nach unten und 1 Prozent nach oben gehen.

Wortwörtlich aus der Empfehlung des Beirates: Dementsprechend liegt die Bandbreite für die Pensionserhöhung des Jahres 2000 zwischen minus 1 Prozent und plus 1 Prozent. Im Sinne der vom Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung grundsätzlich vertretenen Auffassung, die Mitte der Bandbreite anzupeilen – Anmerkung meinerseits: wie in den vergangenen Jahren –, ergebe sich daher für das Jahr 2000 eine Nullanpassung der Pensionen.

So leicht hat es sich der Pensionsanpassungsbeirat nicht gemacht, denn jetzt muss man die Größenordnung auch einmal auf den Tisch legen. Ein Zehntelprozent kostet 290 Millionen Schilling. Das heißt, eine 1-prozentige Erhöhung umfasst ein Kapital von 2,9 Milliarden Schilling.


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