Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 10

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Der Pensionsanpassungsbeirat hatte gemeint, 0,4 Prozent vorschlagen zu sollen, und hat das auch vorgeschlagen – in dem Wissen, dass die Politik noch einen gewissen Spielraum braucht. Diesen hat die Politik dann auch in Verhandlungen mit Seniorenvertretern, die auch grundsätzlich schon im Pensionsanpassungsbeirat sitzen, genutzt. Es wurde insgesamt festgelegt, eine Erhöhung der Pensionen um 0,6 Prozent vorzunehmen.

Es ist auch aus der Empfehlung des Anpassungsbeirates herauszulesen, dass die Pensionen in den vergangenen Jahren etwas mehr gewachsen sind als die Einkommen der Aktiven. Hier muss man schon ganz genau aufpassen, denn einerseits soll man die Aktiven bei ihren Beitragsleistungen nicht überfordern, andererseits gilt es, die Pensionen so zu gestalten, dass sich, wie ich eingangs schon erwähnt habe, die Pensionisten auch einen wohlverdienten Ruhestand leisten können. Das ist eine ganz schwierige Aufgabe.

Es ist schon interessant, wenn man sich das Ergebnis von 0,6 Prozent näher ansieht. Denn wenn ich mir den Bereich der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter hernehme und wenn ich dem Herrn Generaldirektor glauben darf – ich tue es, denn er ist ein Experte auf seinem Gebiet –, dann ist es so, dass von den 0,6 Prozent nur 1,5 Prozent der Pensionen betroffen sind, während alle anderen Pensionen im Arbeiterbereich wesentlich höher steigen werden. Da hätte man, wenn man die Voraussetzung betrachtet, unter der eine Pensionsleistung zustande kommt, eigentlich doch mehr Gleichbehandlung erwarten dürfen.

Es stellt sich auch die Frage – diese ist auch bereits durch die Presse gegangen –, ob denn diese Anpassung und Erhöhung der Pensionen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, wie es Professor Marhold, so glaube ich, in der "Presse" bereits zum Ausdruck gebracht hat. Wir gehen überhaupt einen Weg in puncto Gleichbehandlung, gerade bei den Pensionen, den ich persönlich schon kritisiert habe – wer schon hier gesessen hat, weiß das –, als die Pension bei geminderter Erwerbsfähigkeit bei den Männern von 55 Lebensjahren auf 57 hochgesetzt wurde, bei den Frauen aber gleich geblieben ist. Das entspricht nicht den Entscheidungen der Obergerichte, die schon seinerzeit zum Ausdruck gebracht haben – das hat der Politik und auch den Experten viele rauchende Köpfe verursacht –, dass die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu beachten ist. Und jetzt gehen wir wieder den Weg der Ungleichbehandlung. Das ist ein gewisses Problem für mich.

Ich möchte aber auf das zurückkommen, was ich vorhin angezogen habe: Wie kommt denn eine Pensionsleistung überhaupt zustande? – Einerseits durch die Beitragsleistung, die auf Grund der Höhe des Einkommens festgesetzt ist, und andererseits durch die Dauer dieser Beitragsleistung. Diese beiden Faktoren bestimmen grundsätzlich jede Pension. Für den, der gewisse Ansätze nicht erreicht, haben wir den Richtsatz, dieser bekommt eine Ausgleichszulage.

Ich denke also – um nicht allzu lang zu werden –, es wäre besser gewesen, das zu tun, was man bei den Richtsätzen für die Ausgleichszulage getan hat, nämlich überdimensional um nicht ganz 2,5 Prozent zu erhöhen – das sind die so genannten 200 S – und das andere um einen fixen Prozentsatz zu erhöhen. Denn Experten sagen mir, dass mit dem, was im Sinne der Steuermilderung geschehen ist, die jetzt Eingang gefunden hat, eine Vermanschung, eine Vermischung von zwei Systemen stattgefunden hat, was auf Dauer nicht gut sein kann. Ich warne also davor, diesen Weg vielleicht auch in Zukunft weiter zu gehen. Eine Einmaligkeit werden wir, so denke ich, doch verkraften können.

Das Steuersystem ist das eine System, und das Pensionssystem ist das andere. Hier gibt es einen solidarischen Ausgleich, und dort, wo es nicht reicht, muss der Staat ohnedies, um jedem ein menschenwürdiges Auskommen zu gewähren, in den Steuertopf greifen und eben die Ausgleichszulage geben. Aber was hier passiert ist, nämlich dass man in manchen Bereichen um 1,5 Prozent erhöht und dann am Ende nur die 1,5 Prozent – da spreche ich von den Arbeitern – übrig bleiben, die auf 0,6 Prozent reduziert sind, ist meines Erachtens nicht gerade wünschenswert gewesen.

Denn wenn man die 0,6 Prozent generell durchrechnet, von 290 Milliarden Schilling ausgehend – ich darf mit 300 rechnen –, ergibt das 1,8 Milliarden Schilling. 1,35 Milliarden dazu


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