Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 13

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Blickt man längerfristig auf die Anpassung der Pensionen zurück, dann sieht man, dass diese zum Beispiel in den letzten Jahren sehr deutlich über der Steigerung des Pensionistenindex gelegen sind. So ergibt eine Nachrechnung für den Zeitraum 1989 bis 1999, dass es zu einer relativen Kaufkraftsteigerung in der Höhe von 26 Prozent gekommen ist.

Darüber hinaus wird diesen Preiserhöhungen insofern Rechnung getragen, als wir für die Bezieher niedriger Pensionen zusätzliche Zahlungen vorsehen. Zum einen – das ist sehr wesentlich, um hier auch die soziale Komponente zu berücksichtigen – werden die Ausgleichszulagenrichtsätze mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 bei Ehepaaren auf 11 859 S, für Einzelpersonen auf 8 312 S und damit um 2,46 Prozent erhöht, um sozial die nötige Rücksicht zu nehmen. Zum anderen soll das Gesamtpensionseinkommen – auch das ist aus sozialen Aspekten sehr wesentlich – sehr abgestuft erhöht werden.

In der Diskussion in den letzten Tagen ist insbesondere die Kritik aufgekommen, warum Gesamtpensionseinkommen bis 7 000 S nur um 1,5 Prozent erhöht werden. Da ist zu berücksichtigen, dass in dieser Gruppe die zwischenstaatlichen Teilleistungen sehr stark repräsentiert sind. Nur um eine kurze Detailzahl zu geben: 50 Prozent der zwischenstaatlichen Teilleistungen liegen unter 1 416 S pro Monat, weil die Hauptpensionsleistung aus einem anderen Land bezogen wird. Daher war es bei dieser Gruppe besonders wichtig, einen einheitlichen Pensionsprozentsatz und nicht den Fixbetrag anzuwenden.

Wenn Personen mit einem geringen Pensionseinkommen, sowohl auf Individual- als auch auf Haushaltsebene, ausschließlich von diesem Einkommen leben, so gibt es, wie Sie alle wissen, das bewährte Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die Ausgleichszulage, die um 2,46 Prozent erhöht wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Vorgangsweise konnten wir sicherstellen, dass – wie bereits erwähnt – 75 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten eine Erhöhung der Pension von mehr als 1 Prozent oder 90 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten eine Erhöhung der Pension, die jedenfalls mehr als 0,6 Prozent beträgt, erhalten werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Pensionsanpassung 2000 bedeuten – auch das wurde erwähnt – eine Mehrbelastung für das Budget in der Höhe von 3,21 Milliarden Schilling. Das ist gerade noch realistisch und vertretbar im Lichte der angespannten Budgetsituation. Frühere Forderungen, die am Beginn auf eine Erhöhung mit einem Absolutbetrag von 800 bis 1 000 S gelautet haben, hätten das Budget um etwa 23,2 bis 29 Milliarden Schilling belastet. Das ist nicht verkraftbar!

Auch ganz zuletzt erhobene Forderungen, wie etwa eine generelle Erhöhung um 300 S, hätten das Budget mit Beträgen in der Höhe von bis zu 8 oder 9 Milliarden Schilling belastet, also um dreimal so viel, wie der nun zu beschließende Abschluss. Dies war aus der Sicht des Budgets nicht seriös, nicht verkraftbar, und ich meine, dass der jetzige Vorschlag sehr ausgewogen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, die Pensionsanpassung ist fair, sozial gerecht und auch vom Gedanken der Solidarität getragen. Jede Pensionistin und jeder Pensionist hat ab 1. 1. 2000 mehr auf dem Konto und kann damit an der wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes partizipieren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.41

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Wilhelm Grissemann das Wort. – Bitte.

9.41

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eingriffe in ein System sind immer problematisch, und wenn ein solch sensibler Bereich wie unser Pensionssystem davon betroffen ist, dann ist natürlich doppelt soviel Vorsicht am Platz. Herr Kollege Schaufler ist bereits auf die Ungleichbehandlung eingegangen. Ihr Unbehagen, Herr Kollege, teile ich selbstverständlich. Was mich aber ein bisschen wundert, Herr Kollege, ist die Doppelrolle, die Sie dabei spielen. Wenn Sie dieses


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