Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 12

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Herausforderungen. Im Interesse der Bevölkerung stehen die Sicherung und Hebung der Beschäftigung, die Senkung der Arbeitslosigkeit, ein ausgewogenes stabilitätskonformes Budget sowie notwendige Maßnahmen, die eine Sicherung der gesetzlichen Pensionen auch in der Zukunft nachhaltig garantieren. Das heißt, mehr als noch in der Vergangenheit sind aktives Steuern und Gestalten auf politischer Ebene unverzichtbar und dringend notwendig, wenn die erforderlichen Aktivitäten sozial ausgewogen und vor allem verteilungspolitisch gerecht erfolgen sollen.

Die Einbindung der Arbeitnehmerorganisationen bei allen grundsätzlichen und gesellschaftlichen, wirtschaftspolitischen Weichenstellungen hat Österreich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem hohen Wohlstand und zur Prosperität geführt. Diese bewährte positive Form der Konsensfindung soll und muss auch in der Zukunft gewährleistet sein, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sollte das möglich sein, dann, so glaube ich, können wir von der Hoffnung ausgehen und in Erwartung sein, dass auch schwierige Phasen von politischen Entscheidungen gemeistert werden und die künftigen Pensionserhöhungen im Interesse der Pensionistinnen und Pensionisten, die, wie Kollege Schaufler schon gesagt hat, unser Land aufgebaut haben, erfolgen, damit auch sie ihren sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

9.34

Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr Herrn Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort. – Bitte.

9.34

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Wenn wir heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pensionserhöhung des Jahres 2000 beschließen, dann bin ich davon überzeugt, dass wir damit einen gerechten, einen solidarischen und auch einen für die Pensionsbezieher nachvollziehbaren Schritt setzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung hat, wie erinnerlich, in seiner Sitzung Ende Oktober einen Anpassungsfaktor in der Höhe von 0,4 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Vertretern des Seniorenrates wurde die heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzesvorlage über die Pensionsanpassung 2000 dann abschließend ausgearbeitet.

Der Pensionsanpassung liegt in ihrer konkreten Ausgestaltung neben dem Gedanken des sozialen Ausgleichs auch der Gedanke einer gewissen Koppelung mit den Ergebnissen der Steuerreform 2000 zugrunde, wobei jene Personengruppen, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zu zahlen brauchen und daher auch nicht unmittelbar Vorteile aus dieser Steuerreform ziehen können, bei der Erhöhung der Pensionszahlungen eine besondere Berücksichtigung gefunden haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Konkret zur Diskussion, wie sie hier nun gerade stattgefunden hat, erlaube ich mir einige Anmerkungen.

Die Inflationsrate für 1999 wird voraussichtlich 0,6 Prozent betragen, daher wurde auch dieser Anpassungsfaktor im Verordnungswege mit Zustimmung des Hauptausschusses mit 0,6 Prozent festgesetzt.

Der Pensionistenindex, der hier in der Diskussion angezogen wurde, wird voraussichtlich demgegenüber für das Jahr 1999 nur 0,5 Prozent betragen. Er lag eigentlich in der Vergangenheit stets unter dem Verbraucherpreisindex mit Ausnahme der beiden Jahre 1997 und 1998. Auch die hier zitierte Erhöhung einiger Preise – es wurde namentlich der Heizölpreis genannt – wird bereits im laufenden Jahr durch die Pensionserhöhung, wie sie für 1999 stattgefunden hat, als sie 1,5 Prozent betragen hat, abgedeckt.


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