Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 18

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Die Einführung der Chip-Karte ist ein bisschen schwieriger, als angenommen wurde. Wir hatten gemeint, dass es mit 1. 1. 2000 vielleicht schon so weit hätte sein können, dass wir alle eine Chip-Karte haben. Aber es ist besser, etwas gut vorzubereiten, damit es dann reibungslos funktioniert.

Es wird also noch einige Zeit dauern, bis die Chip-Karte österreichweit, flächendeckend eingeführt wird, und zwar soll es dann mit 1. Jänner 2002 oder etwas früher so weit sein. Daher geht es nun um die Verschiebung der Regelung, die schon 1997 beschlossen worden war, und es bleibt damit die alte Regelung in Kraft.

Interessant in diesem Zusammenhang und mit der Beschlussfassung im Nationalrat ist, dass es eine Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf gegeben hat, und zwar in Nummer 9 der Beilagen, in der die Befreiung der Lehrlinge im ersten Jahr von den Unfallversicherungsbeiträgen klargestellt wird. Das geht in Richtung Entlastung von Lohnnebenkosten, damit die Betriebe vermehrt Lehrlinge einstellen.

Das ist ein kleiner Schritt, aber auch kleine Schritte soll man würdigen.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass die Verlängerung, die vorgenommen wird, nicht auf Dauer erfolgt, sondern nur bis 31. Juli 2000. Ich denke, dass es darum geht, das volle erste Lehrjahr vom Unfallversicherungsbeitrag zu befreien. Das ist richtig und gut, aber in diesem Bereich wäre vielleicht doch eine Dauerlösung anzustreben. Die Situation hinsichtlich der Frage "Wer stellt Lehrlinge ein?" wird sicherlich nicht besser, und die Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, tragen schon genug Belastungen für die Gesamtwirtschaft, während andere nur auf ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen.

Ich meine, dieses Problem sollte man überlegen, und bis 31. Juli 2000 wird es noch Möglichkeiten geben, um doch eine Verlängerung in diesem Bereich zustande zu bringen. Das würde ich mir wünschen. Ansonsten stimmt meine Fraktion diesem vorliegenden Gesetz gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.00

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Karl Drochter das Wort. – Bitte.

10.00

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Schaufler hat in seinen Ausführungen schon auf die Befreiung der Lehrlinge von der Unfallversicherung im ersten Lehrjahr hingewiesen. Ich darf hier kritisch anmerken, dass die Gesamtförderung von Lehrlingen schon Ausmaße angenommen hat, die knapp über den Kosten einer Lehrlingsausbildung liegen. Er hat auch darauf verwiesen, dass es zu einer Verschiebung der Einführung der Chip-Karte vor allem für jene kommt, die mehrfach krankenversichert sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Nationalrat ist auch der Abänderungsantrag 41/A diskutiert worden, der sich mit den Kindererziehungszeiten auseinander setzt. Ich glaube, es ist wichtig, dass man heute dazu die eine oder andere Bemerkung macht.

Um das faktische Pensionsalter anzuheben, wurden durch das Strukturanpassungsgesetz im Jahr 1996 mit Wirksamkeit vom 1. September unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Frühpension verschärft. Davon wurden jene Personen ausgenommen, die am Tag des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits das Frühpensionsalter erreicht hatten. Für diesen Personenkreis sind demnach weiterhin die vor dem 1. September 1996 geltenden Bestimmungen über die Pensionsberechnung anzuwenden. Dahinter steckt folgende Idee beziehungsweise folgender Gedanke: Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Novelle bereits das Frühpensionsanfallsalter erreicht hat, soll jedenfalls vor allfälligen Verschlechterungen im Leistungsrecht geschützt werden.


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