Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 20

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Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Besoldungs-Novelle 2000.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Gehör. Ich beschränke mich auf das Wesentliche, der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 ist die Pensionsanpassung 2000 unter Berücksichtigung sozialer Komponenten durch eine gestaffelte Pensionserhöhung nach dem Gesamtpensionseinkommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort. – Bitte.

10.07

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Eine Besoldungsreform – das ist, wie ich meine, unbestritten – muss ein transparentes Entlohnungssystem, ein leistungsorientiertes System und vor allem die Förderung der Mobilität der Dienstnehmer zum Ziel haben.

Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Besoldungsreform spricht aber in der Tat eine andere Sprache. Es gibt weiterhin mangelnde Transparenz bei der Dienstpostenbewertung, es gibt keine Steigerung der Leistungseffizienz und der Mobilität, da das Dienstalter-Prinzip mit allen Hemmnissen dem Besoldungsrecht gegenüber steht und den Ausbau der Mobilität hemmt.

Meine Damen und Herren! Dieser Entwicklung zufolge – das will eigentlich keiner – sind das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Pensionsgesetz und die ganze Fülle von Gesetzen, die dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet, permanent zu novellieren.

Meine Damen und Herren! Es gibt aber auch für die Betroffenen einen gewissen Grad von Rechtsunsicherheit und weiterhin mehrere Arten von Dienstrecht. So hat man in der Beamtenschaft zwei Klassen geschaffen: jene, die in das Dienstrecht vor dieser Besoldungsreform fallen, und jene, die in das Besoldungsrecht nach dieser Reform fallen. Dasselbe gilt auch für die Vertragsbediensteten.

In Summe lässt der Gesetzgeber keinen Willen für eine durchschaubare Reform erkennen. So ist weiterhin eine ganze Reihe von Novellen erforderlich. Ich habe schon einige genannt.

Meine Damen und Herren! Es ist nicht einsichtig, dass durch das Pensions- beziehungsweise auch Nebengebührenzulagengesetz kein einheitliches, moderates Dienstrecht machbar ist. Es geht Ihnen von den noch Regierungsparteien um keine akzeptablen Lösungen. Sie liefern mit diesen Vorlagen weiterhin die Grundlage für die Personalvertretungen, schlechte Kompromisse auszuverhandeln und diese dann den Betroffenen als Erfolg zu verkaufen. Sie werden verstehen, dass sich meine Fraktion für diesen Weg nicht hergibt.

Wir hätten uns erwartet, dass anstatt dieser Rechtsunsicherheit, dass anstatt des undurchschaubaren Dienstrechtes eine leistungsorientierte Besoldung erfolgt, bestehend aus einem flach ansteigenden Grundgehalt, einer Funktionskomponente zur Abgeltung der Verantwortung und einer Leistungskomponente zur Abgeltung individueller Leistungen. Wir hätten uns eine Abkehr vom Dienstalter-Prinzip und einen Abbau der Zulagen und Nebengebühren erwartet. Wir


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